28-Jähriger muss nacheinem Verkehrsunfall mit vier Toten ins Gefängnis

Hardebek. Für einen von ihm verschuldeten Verkehrsunfall mit vier Toten muss ein Berufskraftfahrer zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Kieler Landgericht verurteilte den 28 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung. Der Mann war am 30. Juni 2012 angetrunken mit Tempo 125 in den Ort Hardebek gerast. Bei bester Sicht und schönem Wetter verlor er die Kontrolle über das geliehene, 300 PS starke Fahrzeug. Der Wagen prallte in einer leichten Kurve gegen einen Baum.

Drei Insassen waren sofort tot, eine junge Frau starb wenige Tage später im Krankenhaus. Der Angeklagte konnte erst nach drei Stunden aus den Fahrzeugtrümmern geborgen werden. Dazu mussten ihm Rettungskräfte beide Beine amputieren. Im Rollstuhl sitzend und äußerlich gefasst hörte er den Schuldspruch: „Der Angeklagte hat fahrlässig, vermutlich enthemmt durch den genossenen Alkohol den Tod von vier Menschen verursacht“, sagte die Vorsitzende Richterin Hege Ingwersen-Stück. Fast alle Unfallopfer hatten sich erst am Tresen eines Lokals kennengelernt. Aus einer Partylaune heraus beschlossen sie am frühen Vormittag, beim Angeklagten weiter zu feiern.

Der Angeklagte, der zwei Wochen im Koma lag, hatte nach eigener Aussage keine Erinnerung mehr an den Horror-Unfall. Er erfuhr erst Wochen später von einer Psychologin, was geschehen war. „Wir glauben ihm, dass er nicht wusste, was er angerichtet hat“, befand das Gericht. Bei der Strafzumessung blieb die Kammer unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der drei Jahre und zwei Monate für angemessen hielt.

Die Insassen wurden dem Rocker-Milieu zugeordnet.