Norderstedt. Weil er nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden mit seinem Lkw Anfang Oktober vergangenen Jahres in Norderstedt gegen den Außenspiegel eines geparkten Mercedes fuhr und seine Fahrt trotz eines Schadens von 550 Euro einfach fortsetzte, wurde Christopher L., 28, aus Hamburg per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 800 Euro und einem Monat Fahrverbort verurteilt.

Doch der Beschuldigte wollte den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen und legte Einspruch ein, sodass es nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Norderstedt kam.

Hier schwört der Angeklagte Stein und Bein, dass er nichts von dem Unfall bemerkt habe. Die Straße Tapenufer sei so eng, dass ihn zwei Männer zwischen den parkenden Wagen hindurchgelotst hätten. Niemand habe ihm etwas von einem kaputten Spiegel gesagt, behauptete der Kraftfahrer.

Elisabeth S., 54, aus Henstedt-Ulzburg, die Eigentümerin des beschädigten Mercedes, sah selbst, wie der Lkw ihren Außenspiegel abknickte. Ein Mann habe den Lkw-Fahrer auf den Schaden aufmerksam gemacht, während sie kurzzeitig abwesend gewesen sei, um ihre Verspätung bei einem Termin anzukündigen. Als sie zurückgekehrt sei, sei der Lkw spurlos verschwunden gewesen, so die Zeugin.

Johannes L., 29, aus Norderstedt beobachtete den Unfall von seinem Bürofenster aus. Er sei hinuntergeeilt und habe den Fahrer angesprochen und auf den beschädigten Spiegel hingewiesen, berichtet der junge Mann. Er werde sich darum kümmern, habe der Brummifahrer geantwortet und sei weitergefahren. Der Zeuge sagt, er sei davon ausgegangen, dass der Unfallverursacher den Lkw nur ein Stück weiter entfernt parken wollte. Stattdessen verschwand dieser jedoch – Elisabeth S. hatte sich allerdings das Kennzeichen gemerkt.

Angesichts dieser Zeugenaussagen gelingt es dem Angeklagten nicht, Richterin Katrin Thron von seiner Unschuld zu überzeugen. Sie legt dem Angeklagten nahe, seinen Einspruch zurückzunehmen, denn die verhängte Strafe sei milde, so die Juristin.