Seit sich vor knapp einem halben Jahr eine Interessengemeinschaft aus Anwohnern des Rader Weges in Tangstedt gebildet hat, haben die Bürger mit ihrem Forderungen zunehmend Resonanz erhalten.

Tangstedt. Sie sperren sich gegen hohe Anliegerbeiträge, die bei einer notwendigen Sanierung der Straße an der Grenze zwischen der Gemeinde und Hamburg anfallen könnten. Ausbesserungen seien nötig, so der Tenor, aber nicht, wenn diese die Anwohner mit Kosten in fünfstelliger Höhe belasten würden.

Die Interessengemeinschaft verweist nun auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dieses datiert zwar bereits vom 28. November 2001, könnte nach Ansicht der Initiative jedoch auf die Sachlage vor Ort in Rade übertragen werden. Das OVG hatte zu Ungunsten eines Klägers entschieden, der sich gegen die Zahlung von Anliegerbeiträgen gewehrt hatte. Interessant für Tangstedt könnte, so die IG Rader Weg, eine Differenzierung sein, die das Gericht in der Urteilsbegründung vornahm.

So müssten keine Beiträge gezahlt werden, wenn eine intakte Asphaltdecke aufgenommen und durch eine Decke aus Betonpflastersteinen ersetzt würde. Ist allerdings die Erneuerung eines Straßenunterbaus notwendig, wird hierfür die Asphaltdecke zwangsläufig aufgenommen und mit Betonpflaster ersetzt, so haben die Anlieger zu zahlen. Die IG Rader Weg argumentiert, dass vor Ort in Tangstedt eben lediglich die Fahrbahndecke, nicht aber der Unterbau erneut werden müsse. Entsprechend müssten die Bürger nicht zahlen. Ob die Gemeinde dem folgt, dürfte aber fraglich sein.