Verein reicht Klage gegen Verbandsvorsteher und Amtstierärztin ein

Henstedt-Ulzburg. Die Situation um das Tierheim Henstedt-Ulzburg ist weiter ungeklärt. Der Verein Tierschutz Westerwohld hat gegen die fristlose Kündigung Widerspruch eingelegt und kontert: Der Vorstand verklagt Zweckverbandsvorsteher Hanno Krause wegen Amtsanmaßung und Amtstierärztin Dr. Maike Pioch wegen Verleumdung.

Die Parteien stehen sich nach wie vor unversöhnlich gegenüber. Vereinsvorsitzende und Tierheimleiterin Sylvia Rückert ist nicht bereit, das Haus am Kirchweg in Henstedt-Ulzburg zu räumen. Dort werden zurzeit 40 Katzen, acht Hunde und zehn Kleintiere betreut. Im Jahre 2013 wurden nach ihren Angaben bisher rund 350 Tiere vermittelt. Insgesamt wurden von Januar bis jetzt 240 Tiere abgegeben und 252 Fundtiere aus den Bereichen Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Ellerau sowie den Ämtern Kisdorf und Kaltenkirchen-Land eingeliefert. Die meisten der Fundtiere wurden den Besitzern zurückgegeben.

Da der Verein der fristlosen Kündigung widersprochen hat, lässt Zweckverbandsvorsteher Hanno Krause, Bürgermeister von Kaltenkirchen, rechtlich prüfen, ob sie sich durchsetzen lässt. Die Entscheidung trifft das Norderstedter Amtsgericht oder das Verwaltungsgericht Schleswig. Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass die fristlose Kündigung nicht rechtens ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: Der Vertrag zwischen Zweckverband und Tierschutzverein über das Betreuen der Fundtiere endet am 31. Dezember 2014, der Vertrag für die Nutzung des Gebäudes am 31. Dezember 2015.

Sollte sich das Gericht für die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung entscheiden, muss der Verein das Tierheim räumen, die Tiere aber würden dort bleiben. „Der Betrieb würde dann nahtlos auf einen anderen Träger übergehen“, sagt Hanno Krause. „Für die Betreuung der Tiere gibt es eine Alternative, das haben wir geprüft.“ Er sagt nicht, wer dann für die Tiere zuständig sein könnte.