Gutachten kann auf der Internetseite des Kreises eingesehen werden

Kreis Segeberg. Die Gutachter vom Institut für Zeit- und Regionalgeschichte der Universität Flensburg haben festgestellt, dass der ehemalige Landrat Waldemar von Mohl in seiner Amtszeit (1932 bis 1945) nicht mit den Nationalsozialisten paktierte. Auch habe es sich bei von Mohl, trotz seines späten Parteieintritts in die NSDAP, nicht um einen Nationalsozialisten oder politischen Scharfmacher gehandelt.

In der Vergangenheit waren immer wieder Zweifel an der Amtsführung Waldemar von Mohls und seiner politischen Integrität geäußert worden. Um hier Klarheit zu schaffen, hatten sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Hauptausschuss des Kreises Segeberg dazu entschlossen, beim Institut für Zeit- und Regionalgeschichte ein wissenschaftliches Gutachten über das Wirken von Mohls in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten hatte der Kreis nach einer Initiative der Linken in der Kreistagsfraktion in Auftrag gegeben. Die Linken hatte bemängelt, dass Nazi-Porträts unkommentiert in öffentlichen Diensträumen zur Schau gestellt sind. Sie erwarteten von dem Gutachten Aufschluss darüber, ob der Landrat und damit die von ihm geleitete „Zivilverwaltung“ im Kreis in die nationalsozialistische Gewaltherrschaft tatsächlich verstrickt war.

Die beiden Historiker machen in einer Betrachtung deutlich, dass sich von Mohl mit einer „im Dritten Reich für viele staatliche Verantwortungsträger typischen Anpassungsleistung“ dem Nazi-Regime pflichtschuldig unterworfen habe. Eine aktive Beteiligung an Verfolgungen oder anderen Verbrechen der Nationalsozialisten sei ihm aber nicht vorzuwerfen.

Für einen zeitgemäßen erinnerungspolitischen Umgang mit von Mohl schlugen die Historiker der Kreispolitik vor, einen geschichtsdidaktischen Dialog und Lösungsweg zu suchen. Dabei soll auch geklärt werden, ob und wie man die Porträts der Landräte in der sogenannten „Ahnengalerie“ des Kreishauses präsentieren und zeitgeschichtlich erläutern könnte. Das weitere Verfahren wird der Kreis im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beraten. Das Gutachten kann auf der Internetseite des Kreises abgerufen werden.

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