Jetzt musste sich der 38-Jährige für seine Attacke vor dem Segeberger Amtsgericht verantworten

Kreis Segeberg. „Wenn Soldaten feiern, hauen sie sich schon mal Sprüche um die Ohren“, erklärt Zeuge Sebastian L., 29, aus Wahlstedt vor dem Segeberger Amtsgericht. In dem Fall, mit dem sich das Gericht jetzt befassen musste, blieb es allerdings nicht bei Sprüchen: Sebastian L., ein Zeitsoldat, war es selbst, der das Ende September 2011 zu spüren bekam.

Er wurde Opfer einer üblen Attacke seines Kameraden Peter L., 38, aus der Gemeinde Rickling. Der Hauptfeldwebel sitzt nun wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Segeberger Amtsgerichts. Er soll seinem Opfer beim Oktoberfest in Bad Segeberg erst seinen Kopf gegen dessen Kopf gerammt haben – und als Sebastian L. sich stark aus der Nase blutend nach vorne krümmte, soll ihm der Angeklagte noch einen Tritt ins Gesicht verpasst haben – mit der Folge, dass L. bewusstlos zu Boden ging.

Vorausgegangen sein soll ein Streit, in dem der 38 Jahre alte Angeklagte seinem späteren Opfer vorwarf, seine Frau „anzubaggern“. An einen Streit kann sich der Angeklagte vor Gericht erinnern, auch an die Kopfnuss, einen Tritt will er aber seinem Kameraden nicht verpasst haben.

Alle seien während des Oktoberfestes alkoholisiert gewesen und Sebastian L., der auch ein Fußballkumpel von ihm sei, habe die Hand gegen ihn erhoben. Er habe das Gefühl gehabt, Sebastian L. wolle ihn angreifen. Da habe er sich nicht anders zu wehren gewusst als durch die Kopfnuss. Inzwischen habe man sich ausgesprochen und versöhnt, ergänzt der Angeklagte Sebastian L., der eine gebrochene Nase davontrug, bestätigt die Versöhnung der Streithähne und spielt den Vorfall herab.

Der Angeklagte windet sich, er habe sich doch nur verteidigt

Obwohl er damals nach dem Streit Anzeige erstattete und gegenüber zwei Ärzten und der vernehmenden Polizistin von einem Tritt ins Gesicht gesprochen hat, bezeichnet er jetzt den Tritt, den er nicht gesehen und nur gespürt habe, als subjektive Empfindung und Vermutung, die wahrscheinlich gar nicht zutreffe. „Warum trauen sie ihren Empfindungen denn nicht?“, will Richterin Sabine Roggendorf wissen. Ob sich der Zeuge vielleicht überlegt habe, dass er die Karriere des Angeklagten durch diese Aussage womöglich zerstöre. Der Zeuge verneint das energisch.

Alle Zeugenaussagen sind wenig ergiebig. Auch die Augenzeugin sah Sebastian L. lediglich zu Boden gehen, aber nicht wie es dazu kam.

Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen schlägt die Richterin die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor. Es sei alles andere als eine Kleinigkeit, denn eine solche Kopf- beziehungsweise Nasenverletzung könne durchaus lebensgefährlich sein.

Da das Opfer aber vollständig gesundet sei, die Sache lange her ist und sich die Parteien vertragen hätten, sei diese Lösung vertretbar.

Der Angeklagte windet sich, er habe sich doch nur verteidigt, stimmt dann aber zähneknirschend zu, und sein Vorstrafenregister wird dadurch sauber bleiben. Das Verfahren wird also eingestellt mit der Auflage, dass der Soldat eine Geldauflage von 600 Euro an die ATS in Bad Segeberg bezahlt.