Großer Infoabend am 7. November im Norderstedter Rathaus

Norderstedt. Welche Aufgaben hat ein Betreuer? Wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Worüber entscheidet das Amtsgericht? Das sind Fragen, auf die der Seniorenbeirat Norderstedt, das Amtsgericht und der Anwaltsverein gemeinsam Antworten geben wollen. Gemeinsam haben sie einen Infoabend mit hochkarätigen Referenten organisiert.

Amtsrichter Burghard Schwarz, Rechtsanwalt und Notar Sebastian Knops, Rechtspflegerin Judith Aßmann, Jürgen Wendler von der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg und Christel Müller vom Betreuungsverein Kreis Segeberg werden am kommenden Donnerstag, 7. November, ab 18.30 Uhr zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht informieren. „Wir haben die Veranstaltung extra in den Plenarsaal des Rathauses gelegt, da wir mit vielen Interessierten rechnen“, sagt Wolf Reinhard Wrege – der Direktoer des Amtsgerichtes wird den Abend moderieren.

Schon beim letzten Themenabend vor fünf Jahren sei die Resonanz groß gewesen. „Wir merken in unseren Sprechstunden, dass der Wunsch nach kompetenter Information groß ist“, sagt Hans Jeenicke vom Seniorenbeirat. Viele wüssten zwar, dass es sinnvoll und nötig ist, sich rechtzeitig für den Fall abzusichern, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Doch dann hätten viele Schwierigkeiten, über ihren Schatten zu springen, sich die entsprechenden Formulare zu besorgen und auszufüllen. „Verantwortung und Selbstständigkeit auf- und die Kontrolle an jemand anders abzugeben, hat auch viel mit Vertrauen zu tun“, sagt Wolf Reinhard Wrege. So hätten Senioren Angst, dass die Kinder ihr Konto abräumen, wenn sie sie zu Betreuern bestimmten. Da könne es Sinn machen, einen externen Betreuer vom Amtsgericht einsetzen zu lassen.

Die Zahl der Vorsorgevollmachten steigt kontinuierlich. Allein von Januar bis Ende September in diesem Jahr ist die Zahl der eingetragenen Vorsorgevollmachten bundesweit von 1,85 auf 2,2 Millionen gestiegen.

Der Eintritt zum Infoabend ist frei, eine Anmeldung nicht nötig. Der Plenarsaal wird mit einer Induktionsschleifenanlage ausgerüstet, sodass auch Menschen mit Hörgeräten den Fragen und Antworten problemlos folgen können.