Drei Meter lange Leinen

26. Oktober: „Führerschein für Hundehalter?“

Unbestritten geht eine positive Wirkung vom Hund auf den Menschen über, wenn er gut erzogen und zweckmäßig mit Hintergrundwissen angeschafft wird. Doch die derzeitigen negativen äußeren Erscheinungsbilder überwiegen, wenn der Hundehalter die Voraussetzungen zur Hundehaltung nicht mitbringt oder bewusst den Hund nicht als Teil der Gesellschaft mit Rechten und Pflichten einbringt. Deshalb halte ich den gesetzlichen Vorstoß aus Kiel für richtig, wobei auch die folgenden Aspekte zusätzlich im Gesetzestext Berücksichtigung finden sollten:

1. Genereller Leinenzwang im öffentlichen Raum, das gilt besonders im Straßenverkehr, Wohngebieten, Parkanlagen und solchen Plätzen, bei den es zwangsläufig zu Konflikten mit den „hundelosen“ Bürgern kommt.

Durch den Leinenzwang hätte der Hundehalter mehr Kontrolle über das Tier, welches sich dann nicht durch z.B. andere Hunde ablenken lässt und unkontrolliert etwa Schulkinder, Radfahrer und Fußgängern in den Weg läuft oder diese „aus Freude“ über die Begegnung anspringt. Die unbeteiligten Bürger kennen die Reaktion des Hundes nicht, er geht also grundsätzlich von einer Scheingefahr durch den freilaufenden Hund in dem Moment aus.

2. Die unkontrollierte „Haufenbildung“ und Darmentleerung der Hunde auf Bürgersteigen, Parkwegen etc. wird durch die Nähe zum Frauchen/Herrchen beim Leinenzwang verhindert, da diese Halter dann ja das „Geschäft“ ihres Hundes sofort aufnehmen und entsorgen können. Dazu ist aber auch eine Beschränkung der Leinenlänge notwendig (Vorschlag: maximal drei Meter), damit der Halter auch unmittelbar aus seinen Hund einwirken kann.

3. Durch die derzeitige landesrechtliche Regelung ist es den Kommunen nicht gestattet, Parkanlagen generell mit dem Leinenzwang auszuweisen, sondern nur, wenn es besondere umschlossene Areale sind (beispielsweise der Zaun um den Stadtpark). Da solche Zäune nicht überall aufgestellt werden können bzw. sollten, ist hier eine klare rechtliche Regelung notwendig.

Die Kommunen sollten zusätzlich die Möglichkeit bekommen, selbst durch „Satzung“ eine geeignete individuelle Gestaltungsmöglichkeit zu haben, für sich und seine Bürger entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

4. Neu zu schaffende Freiräume und Freiausläufe für die immer weiter ansteigende Anzahl der Hunde sollten umzäunt und zu diesem Zwecks ausgewiesen werden. Dabei ist auch die Nähe zum Wohnquartier zu achten (in Norderstedt teils schon vorhanden – z.B. der Hundefreilauf am Herold-Center).

5. Der gesetzlich vorgeschriebene Hundeführerschein für jede hundeausführende Person ist grundsätzlich der Weg in die richtige Richtung. Aber auch jedes Tier sollte professional geschult werden und dann per Zertifikat am öffentlichen Leben – durch Leine verbunden – teilnehmen dürfen.

Bernhard Luther, Norderstedt

Das klappt nicht

26. Oktober: „Sportplätze sollen an den SVHU übergehen“

Es ist schon fast zum Wiehern, wenn man von den Überlegungen hört, die Sportplätze in Henstedt-Ulzburg in Eigenregie zu übernehmen. Wenn es der Clubführung schon nicht gelingt, die Reinigung der Umkleide- und Duschräume sicherzustellen, wie soll es dann erst mit der Platzpflege funktionieren? Man hat es zudem auch geschafft, das ehemalige MTV-Haus Fußball als Treffpunkt für untere Mannschaften der Damen und Herren sowie für die Jugendlichen stillzulegen und die gesamte Inneneinrichtung für den jetzt ausgezogenen Sportshop zu entsorgen.

Man könnte jetzt wieder einen Treffpunkt einrichten. Da aber die entscheidenden Funktionäre nur vom alten FCU und SVR kommen, wird es wohl wieder nichts, denn die erwähnten Vereine hatten doch nie eine funktionierende Jugendarbeit mit einem festen Anlaufpunkt nach Spielen oder Training. Übrigens ist dem Aufsichtsrat ein fast kostenneutrales Konzept für den Rückbau bekannt.

Hans Bliedung, Henstedt-Ulzburg