Erst im September letzten Jahres hatte Jugendrichterin Silke Schneider den 20-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Freizeitarresten verurteilt.

Kreis Segeberg. Auch ein Antiaggressionstraining musste der junge Mann absolvieren – und trotzdem sitzt er nun erneut wegen Körperverletzung auf der Anklagebank.

Dieses Mal geht es um eine Kopfnuss, die H. in der Segeberger Kneipe Klackermatsch im März dieses Jahres dem 22 Jahre alten LukasM. verpasst haben soll. M. war zu Boden gegangen und kurzzeitig bewusstlos, trug aber zum Glück keinen größeren Schaden davon. Der Angeklagte gibt den Anklagevorwurf zu – ohne um den heißen Brei zu reden.

Er schäme sich dafür, erklärt der Betonwerker. LukasM. habe ihn provoziert. Er habe ihn sogar gewarnt, er solle still sein, versucht sich der Angeklagte vor der Jugendrichterin zu rechtfertigen. Der groß gewachsene durchtrainierte Mann spielt Fußball in der Verbandsliga und beteuert, dass ihm das absolvierte Antiaggressionstraining etwas gebracht habe.

Er sei jetzt ruhiger geworden. Das Opfer der Kopfnuss, LukasM., aus Bad Segeberg berichtet davon, dass seine Bekannte eine Bemerkung über das vom Angeklagten getragene T-Shirt gemacht habe. Die jungen Leute hätten gelacht, aber die ungewöhnlich heftige Reaktion des Angeklagten hätte sie schockiert.

MircoH. sei unvermittelt und ohne Vorwarnung auf ihn zugekommen und habe seinen Kopf gegen dessen Stirn gerammt, so M. Die Richterin glaubt LukasM. diese Version des Geschehens. Die Provokation sei eigentlich harmlos gewesen, meint die Juristin und rät dem Angeklagten, der bereits viermal wegen ähnlicher Vorfälle vor Gericht stand, in einer solchen Situation in Zukunft einfach wegzugehen.

Da der Angeklagte jetzt einen festen Job und eine Freundin hat, mit der er demnächst zusammenziehen will, sieht Jugendrichterin Silke Schneider ihn auf einem guten Weg.

Sie belässt es deshalb bei einer Verwarnung und einer Geldbuße von 600 Euro, die der Angeklagte an einen Verein zahlen muss.