Ab Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die umstrittene Trasse bei Bad Segeberg

Kreis Segeberg/Leipzig . Arne Hansen hofft auf die Fledermäuse. Der Bürgermeister von Klein Gladebrügge, der auch Fraktionsvorsitzender für Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag ist, sieht seine Gemeinde durch die geplante Autobahn 20 zwar in schwerwiegender Form betroffen. Aber die Belange der 570 Bürger seiner kleinen Gemeinde am Südrand von Bad Segeberg sind nach seiner Darstellung weniger bedeutend als die der Fledermäuse. Zumindest was den Bau einer Autobahn angeht. Und die wird, wenn die Planungen des Landesbetriebs für Straßenbau aufrechterhalten bleiben, als Hochbrücke direkt an der Gemeinde vorbeiführen. Es droht also laut zu werden.

Arne Hansen fürchtet Wertverluste in der Gemeinde von um die 50 Prozent. „Das ist ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht“, sagt er. Einige Anwohner auf dem direkt an Klein Gladebrügge angrenzenden Bad Segeberger Stadtgebiet haben bereits vor Jahren ans Land verkauft. Die Brücke soll über ihr Grundstück laufen. Der Rest wird mit der Straße leben müssen, wenn sie denn kommt.

Klein Gladebrügge wehrt sich seit Jahren gegen die Autobahn; nun wird es ernst. Für Dienstag, 22. Oktober, um 10 Uhr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlungen um die Planung der Autobahn20 bei Bad Segeberg angesetzt. Arne Hansen wird mit den Anwälten der Gemeinde sowie einem Städte- und einem Verkehrsplaner mit dabei sein. Vor Gericht wird dabei nicht nur die Klage der Gemeinde gegen die Planung des Abschnitts verhandelt, nach der die Trasse im Süden an der Kreisstadt vorbei durchs Travetal bis hinter Wittenborn im Westen führen soll. „Die Planung ist aus unserer Sicht absolut unverträglich“, sagt Hansen. Er ist nicht nur als Bürgermeister involviert, sondern bereitet als Mitglied des BUND auch die Klage der Naturschützer mit vor. Mit Blick auf die Entscheidung der Leipziger Richter, die für Ende der Woche erwartet wird, sagt er: „Die Tendenz, den Plan zu erhalten, ist sehr, sehr stark.“ Eine Prognose mag Hansen dennoch nicht wagen und bemüht das Sprichwort: „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!“

Allerdings stellt der Bürgermeister und Naturschützer auch fest, dass die Argumente der Verbände schwer vom Tisch zu fegen sind. Insbesondere artenschutzrechtliche Fragen dürften seiner Meinung nach vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Rolle spielen. Es geht um den Schutz der Fledermäuse, für die die Kalkberghöhlen in Bad Segeberg ein wichtiges Winterquartier sind. Bei der Planung seien dabei gravierende Fehler passiert, so Hansen.

Die genauen Flugwege der Fledermäuse wurden nicht untersucht

Es habe nur eine sogenannte Potenzialanalyse gegeben, ergänzt Ingo Ludwichowski vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Das bedeutet, dass die genauen Flugwege der Tiere nicht bekannt sind und damit die notwendigen Querungshilfen an der neuen Autobahn möglicherweise an falschen Stellen eingeplant sind.

Die Naturschützer fordern zumindest genauere Gutachten, wie es sie in anderen Planungsabschnitten der Autobahn gegeben habe, so Ludwichowski. Der stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Hans-Jörg Lüth, geht einen Schritt weiter: „Die Probleme mit der beantragten Trasse sind so groß, dass ein Schutz der Fledermäuse durch einzelne Maßnahmen nicht möglich ist. Dies könnte allein durch eine andere Trassenführung gesichert werden.“

Nachdem im Vorfeld der Gerichtsverhandlung Sondierungsgespräche mit dem Land gescheitert sind, setzen die Verbände nun auf das Bundesverwaltungsgericht.