Überall in Schleswig-Holstein und in vielen anderen Bundesländern sind sie schon aufgetaucht: gefälschte Gerichtskostenabrechnungen. Jetzt warnt das schleswig-holsteinische Justizministerium ausdrücklich davor.

Norderstedt.

Es handele sich um eine groß angelegte Betrugsaktion, von der besonders Insolvenzverfahren betroffen waren. In Schleswig-Holstein wurden Schuldnern oder anderen Beteiligten anhängiger Insolvenzverfahren bei schleswig-holsteinischen Gerichten Kostenrechnungen zu Restschuldbefreiungsverfahren übersandt. In den Schreiben wird der Empfänger informiert, dass seine Restschuldbefreiung erst nach Zahlung der geforderten Kosten erfolgen könne. Die angegebene internationale Kontonummer IBAN lässt auf eine bulgarische Bankverbindung schließen.

Die gefälschten Kostenrechnungen werden gutgläubigen Kostenschuldnern, die möglicherweise erstmalig eine Kostenrechnung erhalten, nicht auffallen. Bei genauem Blick fällt auf, dass die Ortsangaben der die Kostenrechnung erstellenden Gerichte unzutreffend sind. Auch sind Zahlungen in Schleswig-Holstein nicht an eine PAZ-Justizzahlstelle zu richten. Zudem muss die IBAN-Nummer mit DE als Kennzeichnung beginnen.

Das schleswig-holsteinische Justizministerium stellt klar, dass Zahlungsaufforderungen der Gerichte nur schriftlich ergehen. Unabhängig von dem anfordernden Gericht ist der Kontoinhaber immer das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein, Landeskasse, Bankleitzahl: 21000000, Kontonummer: 21001508, IBAN: DE37210000000021001508, BIC: MARKDEF1210. U