Prozess – Angeblicher Schläger wird vom Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Kreis Segeberg. Nach reichlich Alkohol war der Morgen des 1. Weihnachtstages angebrochen, als sie im Segeberger Antikschuppen in einen Streit gerieten, der damit endete, dass DavidL., 22, aus Fahrenkrug mit gebrochener Nase, einer Gehirnerschütterung und einigen Schnittwunden im Gesicht im Krankenhaus landete. Als Täter wurde der 21-jährige DanielP. aus Bad Segeberg ermittelt. Er musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendgericht der Kreisstadt verantworten.

Die Anklage basiert auf den Angaben des Angeklagten, die er gegenüber der Polizei direkt nach der Auseinandersetzung machte. Er sei komplett ausgerastet, nachdem er zunächst verbal mit L. aneinandergeraten sei, hatte der junge Mann zu Protokoll gegeben. Sogar nachdem sein Opfer zu Boden gegangen war, soll der Angeklagte mit voller Wucht weitergeschlagen haben. Er erinnere sich ab 22.30 Uhr an nichts mehr, sagt DanielP. in der Gerichtsverhandlung – und das, obwohl nur ein Blutalkoholwert von 1,25 Promille bei ihm gemessen wurde und er nach Angaben des untersuchenden Arztes nicht besonders betrunken gewirkt habe.

Es müsse ihm jemand Drogen untergejubelt haben, mutmaßt der Angeklagte, der nicht einmal mehr an die polizeiliche Vernehmung irgendeine Erinnerung haben will. Auch das Opfer der Schläge, DavidL., weiß nicht mehr, worum sich der Streit in jener Nacht gedreht hat. Dass er dem Angeklagten nach einer Pöbelei sein Getränk ins Gesicht schüttete, gibt der Altenpfleger offen zu. Danach setzt die Erinnerung aus, im Krankenhaus sei er aufgewacht. Seine Begleiterin RebeccaP., 24, stand mit dem Rücken zu den Streitenden und sagt aus, dass sie L. zu Boden gehen sah. Ab dann habe es keine Schläge mehr gegeben, man habe sich um den Verletzten gekümmert, Ordner hätten die Streithähne getrennt, so die Zeugin.

Richterin Silke Schneider hat vergeblich versucht, weitere Zeugen ausfindig zu machen, aber sogar die Ordner, die nüchtern gewesen sein müssten, wollen sich nicht mehr an den Vorfall erinnern. Somit gibt es niemanden, der die Schläge gesehen hat, Fakt sind aber die nicht unerheblichen Verletzungen, die DavidL., der drei Tage im Krankenhaus bleiben musste und noch länger an Kopfschmerzen litt, davontrug. Aber auch der Angeklagte, der in seiner Freizeit Kampfsport betreibt, trug eine leichte Verletzung an der Stirn davon, wurde also möglicherweise zuerst von seinem späteren Opfer geschlagen. Negativ vermerkt die Richterin, dass der Angeklagte zwei Jahre vor dem weihnachtlichen Vorfall wegen Körperverletzung auf der Anklagebank saß und ein Antiaggressionstraining absolvieren musste. Das habe ihm geholfen, beteuert der Angeklagte, der gerne ab Januar für sechs Jahre zur Bundeswehr gehen möchte. Eine Verurteilung würde ihm in dieser Hinsicht einen Strich durch die Rechnung machen. DanielP. hat Glück: Er wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen.