Weil ein Schlosser mit seinem Transporter zu schnell in Spielstraße fuhr, wurde sein Nachbar verletzt

Norderstedt. Zwischen AndreasD., 50, aus Norderstedt und seinem Nachbarn ManfredS., 57, schwelte schon länger ein Streit. D. ärgerte sich wiederholt darüber, dass ManfredS. seinen Kleintransporter vor der Grundstückseinfahrt von D. parkte und regelmäßig die dortige Spielstraße mit viel zu hohem Tempo befuhr.

Nach Darstellung von AndreasD. raste S. Ende März 2013 am frühen Abend wieder einmal viel zu schnell durch die Straße, fuhr dann absichtlich extrem eng an dem auf dem Fußgängerweg befindlichen D. vorbei – mit der Folge, dass der rechte Außenspiegel des Transporters seinen Arm streifte. Trotz einer leichten Verletzung des Fußgängers soll ManfredS. dann auch noch versucht haben zu fliehen.

Es gelang dem Nachbarn aber, AndreasD. festzuhalten, bis die herbeigerufene Polizei erschien. Die Beamten stellten fest, dass D. nicht nur seit fünf Jahren ohne Führerschein ist, sondern auch nicht unerheblich angetrunken war. 1,1 Promille wurden im Blut des unter anderem wegen Unfallfluchts, Trunkenheit am Steuer und Straßenverkehrsgefährdung angeklagten Mannes aus Norderstedt gemessen.

Der Angeklagte stellt das Geschehen vor dem Norderstedter Amtsgericht völlig anders dar: Zwar gibt er anders als gegenüber der Polizei, wo er behauptet hatte, sein Sohn sei den Transporter gefahren, zu, gefahren zu sein, aber er behauptet, AndreasD. habe sich ihm in den Weg gestellt und plötzlich mit einer Thermosflasche auf den Außenspiegel des Wagens eingeschlagen, sodass dieser zerbrach.

D. sei neidisch, weil er, der Angeklagte, eine Freundin habe. Der Zeuge AndreasD. zeigt im Gerichtsaal, wie der Angeklagte an ihm vorbei gerast sei und er die Hand weggedreht habe. Trotz kleiner Verletzung zeigte er den Angeklagten nicht wegen Körperverletzung an, was dafür spricht, dass er nicht bewusst seinem Nachbarn etwas anhängen möchte. Als dann auch noch der Polizist, der den Vorgang aufnahm, erklärt, keine Schäden an der Thermosflasche bemerkt zu haben, steht zur Überzeugung von Richter Buchert fest, dass der Angeklagte die Unwahrheit sagt.

Es sei auch sehr merkwürdig, dass jemand, der einem anderen den Spiegel zerschlägt, die Polizei rufe, so der Jurist, der es als extrem unverantwortlich bezeichnet, ausgerechnet in einer Spielstraße alkoholisiert und viel zu schnell zu fahren. Die Quittung erhält der Angeklagte in Form einer Geldstrafe von 3000 Euro, die der Schlosser in Raten abstottern darf. )