Streit zwischen Anwohner und der Feuerwehr in Oering endete jetzt vor dem Amtsgericht

Kreis Segeberg. „Sich im Dorf mit der Feuerwehr anzulegen, das ist niemandem zu raten“, sagte Richterin Sabine Roggendorf zu Beginn eines Prozesses vor dem Segeberger Amtsgericht, der ein weiteres Kapitel aufschlug in dem seit Jahren heftig tobenden Streit zwischen AlexanderB., 48, aus Oering und der Feuerwehr seines Wohnortes.

Im Juni letzten Jahres kam es zu nächtlicher Stunde einmal mehr zu einer Auseinandersetzung zwischen B. und zwei Feuerwehrkameraden, die darin gegipfelt sein soll, dass B. die beiden Männer mit vorgehaltener Waffe von seinem Grundstück verwiesen haben soll. „Ich drücke ab, das ist eine echte“, soll der wegen Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagte Oeringer dabei ausgerufen haben. Der Angeklagte schweigt zu den Tatvorwürfen, beschreibt aber wortgewandt die Umstände, die zu den jahrelangen Querelen geführt haben: Er bewohnt mit seiner Familie in Oering die gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus und dem Dorfplatz gelegene alte Meierei. Seit Jahren müssten sie bei Feuerwehr- und Dorffesten Sachbeschädigungen im Vorgarten ertragen. Ein weiteres ständiges Ärgernis sei das Geparke der Feuerwehrleute vor seiner Grundstückseinfahrt. Er habe manches Mal darum bitten müssen, die Einfahrt frei zu machen und sei ausgelacht worden.

Inzwischen hat sich der Streit ausgedehnt auf den örtlichen Sportverein, bei dem der Angeklagte einige Mitglieder verdächtigte, in seinem Haus Scheiben eingeworfen zu haben, woraufhin er den gesamten Verein in Regress zu nehmen versuchte. Um bei Dorffesten das Geparke auf seinem Grundstück zu verhindern, beantragte der Angeklagte das Aufstellen von Bauzäunen rund um sein Grundstück. Die Folge: Andere Anwohner begehrten ebenfalls eine solche Maßnahme, die der Gemeinde zu kostspielig wurde – mit der Konsequenz, dass die Veranstaltung des jährlichen Dorffestes ganz abgeschafft wurde. Ein Umstand, den die Bürger ihm anlasten würden, sagt AlexanderB. Ein schlechtes Licht auf seinen Charakter werfen die vier Vorstrafen wegen Körperverletzung und Beleidigung, die der zurzeit arbeitslose Mann angesammelt hat.

Feuerwehrmann Jan-PhilippD., 30, tritt als Zeuge auf. An dem Tatabend habe sein Kollege in den Vorgarten des Angeklagten gepinkelt. Das sei nicht die feine englische Art gewesen, erklärt der Zeuge an den Angeklagten gerichtet, er habe den Kameraden davon abhalten wollen. Der Angeklagte kam aus dem Haus, habe sie beschimpft und seinen Sohn beauftragt, die Waffe zu holen. Er habe schnell erkannt, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelte, so der Zeuge, der mit seinem Kollegen zwischen die Feuerwehrautos flüchtete.

Nach einer Beratung mit dem Verteidiger stellt die Richterin das Verfahren mit der Auflage ein, dass der Angeklagte 500 Euro an die Segeberger Feuerwehr zahlt.