Mechaniker setzt sich immer wieder betrunken ans Lenkrad. Jetzt bekam er einen Denkzettel verpasst

Norderstedt. Obwohl ChristianL., 47, aus Ellerau schon seit Jahren keinen Führerschein mehr besitzt, setzt er sich immer wieder ans Steuer. Oft wurde er dort alkoholisiert erwischt und beging wiederholt in betrunkenem Zustand Unfälle mit anschließender Fahrerflucht. Entsprechend lang ist das Vorstrafenregister des gelernten Kfz-Mechanikers, bei dem sich seit 1994 neben den Verkehrsdelikten auch einige Diebstähle und Körperverletzungsdelikte aneinander reihen.

Nachdem er im Jahre 2012 bereits zweimal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ertappt worden war, verursachte der Ellerauer im Oktober desselben Jahres auf der Ulzburger Straße in Norderstedt betrunken einen Auffahrunfall, bei dem er das vor ihm fahrende Fahrzeug rammte und in einen dritten Wagen schob. Wie es schon in der Vergangenheit oft seine Art war, machte sich der Angeklagte dann aus dem Staub. Richter Jan Buchert vom Norderstedter Amtsgericht erteilte dem chronischen Straßenverkehrstäter energisch eine Lektion und verurteilte den Angeklagten, der vorher meistens mit Geldstrafen davongekommen war, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, wobei er sich nach eigenen Worten schwer tat, diese zur Bewährung auszusetzen, da das einzig Positive in diesem Fall das Geständnis des Angeklagten sei. Er wolle aber dem bei dem Angeklagten lebenden dreijährigen Sohn nicht den Vater wegnehmen, so der Richter, der eine Bewährungszeit von vier Jahren festsetzte.

Der Angeklagte hatte die ihm vorgeworfenen Taten, Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht, eingeräumt und mit Ärger mit seiner damaligen Lebensgefährtin begründet.

Zeugin JaquelineR., 29, aus Kaltenkirchen schilderte, wie sie mit ihrem Lebensgefährten Ilim Holioko, 33, aus dem Arriba kommend angehalten habe, um zu einem chinesischen Restaurant abzubiegen. Plötzlich habe es laut geknallt und ihr Wagen sei in das Fahrzeug des vor ihnen fahrenden Bruders ihres Lebensgefährten geschoben worden. Der Bruder CevdetH., 38, saß mit seinen beiden Kindern in dem Wagen und berichtet davon, dass er nach dem Aussteigen, als er nachsehen wollte, was los sei, beinahe von dem davonrasenden Pkw des Angeklagten überfahren worden sei. Ohne nachzudenken, habe er sich in sein Auto gesetzt und sei dem Flüchtenden gefolgt, erzählt H. Er stellte den Angeklagten, der sein Auto in einer Seitenstraße abgestellt hatte und zu Fuß weitergelaufen war.

Zum Glück wurden alle Beteiligten nur leicht verletzt. Der Schaden an den Autos beläuft sich auf etwa 14.000 Euro. Einen Berg Schulden hat der zurzeit auf 400-Euro-Basis in einer Kfz-Werkstatt arbeitende Ellerauer jetzt angehäuft. Der Richter verpasst dem Angeklagten noch einen Denkzettel in Form von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Bewährungsauflage.

Nach Ansicht des Richters seien dem Angeklagten die Regeln unserer Rechtsordnung völlig egal.