Erst in fünfeinhalb Monaten muss sich Torsten Thormählen vor Gericht verantworten.

Henstedt-Ulzburg. So lange dauert es, bis der Prozess gegen den früheren Henstedt-Ulzburger Bürgermeister vor dem Amtsgericht Norderstedt eröffnet wird. Das teilte am Montag Norderstedts Amtsgerichtsdirektor Reinhardt Wrege mit. Wegen der Komplexität des Falles wurden drei Verhandlungstage angesetzt: Am 10., 14. und 17. März 2014 setzt sich das Gericht im Saal F mit den Anklagepunkten auseinander.

Seit dem 24. September hat Henstedt-Ulzburg offiziell keinen hauptamtlichen Bürgermeister mehr: 77,29 Prozent der Wähler haben am Tage der Bundestagswahl für seine Abwahl gestimmt. Bereits im März 2012 hatte ihm der Hauptausschuss die weitere Führung der Dienstgeschäfte untersagt.

Im Juli hatte das Amtsgericht Norderstedt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Betruges und Vorenthaltung von Beiträgen zur Sozialversicherung per Strafbefehl ohne Verhandlung gegen Torsten Thormählen erlassen. Gegen den Strafbefehl legte der Ex-Bürgermeister Einspruch ein..

Vorgeworfen wird ihm konkret, dass er seine Nebeneinkünfte während seiner Zeit als Stadtrat in Norderstedt und Bürgermeister in Henstedt-Ulzburg nicht angezeigt haben soll.