Der Mord an einer jungen Frau und ein Mordversuch mit einer Axt beschäftigen die Justiz in Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg. Mit einem Messerstich hat ein 21-Jähriger seine Ex-Freundin getötet. Heimtückischen Mord warf Staatsanwalt Achim Hackethal dem jungen Mann vor, als der Prozess am Mittwoch im Kieler Landgericht begann. Um versuchten Mord mit einer Axt geht es seit dem gestrigen Freitag im Kieler Landgericht – zwei spektakuläre Gewaltverbrechen, die sich im Kreis Segeberg ereigneten und die Justiz in Schleswig-Holstein noch mehrere Wochenbeschäftigen werden.

Der Axthieb ereignete sich am 14. Januar in Bornhöved. Er habe sich mit der Axt nur gegen den Firmeninhaber verteidigen wollen, sagte der 35 Jahre alte Angeklagte. Das Schlagwerkzeug hatte er „zur Eigensicherung und Abschreckung“ mitgenommen, weil sein Chef aufbrausend und aggressiv sein könne. Er habe dem Unternehmer gestehen wollen, dass er monatelang Waren für den privaten Gebrauch auf Firmenkosten eingekauft hatte. Völlig unvermittelt habe der 45-jährige Firmeninhaber mit erhobenem Arm vor ihm gestanden. Da habe er vor Schreck „reflexartig zugeschlagen“. Ob er ihn ein zweites Mal attackieren wollte, wie die Anklage ihm vorwirft, erinnerte er nicht. Er habe die Axt festgehalten, weil er fürchtete, „er bringt mich um, wenn er die in die Hand kriegt“.

Laut Anklage versteckte sich der 35-Jährige nach Betriebsschluss im dunklen Empfangsbereich und schlug zu, als der Chef vorbeikam. Er holte zum zweiten Schlag aus, der Geschäftspartner habe ihm aber die Axt entwinden können. Der 45-Jährige wurde erheblich am Arm verletzt. Er ist Nebenkläger in dem Verfahren.

Den Vorwurf der Untreue gestand der Angeklagte: „Ich habe betrogen, bestohlen und hintergangen.“ Von April bis Dezember 2012 kaufte er auf Kosten des Firmenkontos ein – unter anderem Flachbildfernseher, Kinderschuhe, ein Damenfahrrad und Bürobedarf. Der selbstständige IT-Fachmann hatte umfassende Vollmacht über das Firmenkonto und Zugriff auf Kreditkarten. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.

Der junge Mann, der am 8. April in einem Wald bei Lentföhrden seine Ex-Freundin erstochen hatte, hat seine Tat aus Eifersucht geplant, sagte Staatsanwalt Hackethal. „Er wog sie in Sicherheit, nutzte ihre Arg- und Wehrlosigkeit.“ Unmittelbar vor dem tödlichen Stich in den Rücken hätten beide noch Sex im Auto gehabt. Sie habe sich getrennt. Er suchte aber immer wieder den Kontakt, „dem sie sich nicht verwehrte“. Als er erfuhr, dass sie sich einem anderen zugewandt habe, beschloss er laut Anklage ihren Tod. Am Tattag besuchte er seine Ex-Freundin am späten Nachmittag zu Hause – sie wollten zu einer gemeinsamen Einkaufsfahrt starten. Bei Lentföhrden bogen sie aber in einen Feldweg nahe der Bundesstraße 4 ab, „um Sex zu haben“, wie Hackethal schilderte.

Dabei habe der Angeklagte unbemerkt von seiner gleichaltrigen Ex-Freundin das Messer gezückt und es ihr mit Wucht in den Rücken gestoßen. Der Stich war tödlich. Er durchtrennte die Lungenschlagader, das Opfer verblutete innerhalb von Minuten, sagte Hackethal. Laut früherem Polizeibericht flüchtete der Angeklagte und ließ das Opfer auf dem Feldweg zurück. Nur zehn Kilometer weiter wurde er von einer Motorradstreife kontrolliert. Seine unsichere Fahrweise war dem Beamten aufgefallen. Der Polizist bemerkte auch sofort Blut an Kleidung und Wagen. Auf Befragen soll der junge Mann sofort gestanden haben: „Ich habe meine Ex-Freundin umgebracht.“ Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, verhandelt die Jugendstrafkammer. Eltern und Geschwister des Opfers sind Nebenkläger. Sie sitzen dem hageren und hochgewachsenen jungen Mann direkt gegenüber. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre von Opfer und mutmaßlichem Täter stimmten sie – wie Staatsanwalt und Verteidiger –zu, dass das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt wird.

Im Flensburger Tageblatt hatten die Eltern des Angeklagten das Verhältnis des jungen Paares als wechselhaft geschildert. Sie konnten demnach nicht mit-, aber auch nicht ohne einander. Trennungen seien immer wieder Versöhnungen gefolgt. Das Opfer sei für sie wie eine Tochter gewesen, für ihn seine erste große Liebe. Den Angeklagten schilderte eine Nachbarin als sehr still. Die beste Freundin des Opfers meinte: „Er war distanziert und ein Einzelgänger.“ Nach dem Jugendstrafrecht drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft. Bis Mitte November sind sieben Verhandlungstermine anberaumt.