Der pädophile Marcel H. aus Norderstedt hortete Kinderpornos auf seinem Rechner

Norderstedt. Letztlich war es die Eifersucht seiner Freundin, die die pädophilen Neigungen von Marcel H., 27, aus Norderstedt ans Licht brachte. Die Lebensgefährtin fühlte sich zurückgesetzt, weil ihr Freund mit anderen Mädchen im Internet chattete. Sie wollte der Sache auf den Grund gehen und herausfinden, wer diese Mädchen sind.

Mit einer Nachbarin untersuchte sie im August 2011 ihr eigenes Notebook, das Marcel H. zuvor benutzt hatte. Was die beiden Frauen entdecken, entsetzte sie. Sie stießen auf Liebesbriefe, die von Mädchen stammten, die Marcel H. offenbar online kennengelernt hatte. Und, was besonders schockierend war: Die Mädchen waren zum Teil erst zwölf Jahre alt.

Es kam noch schlimmer: Der computerkundigen Nachbarin gelang es, einen geheimen Dateiordner auf der Festplatte des Rechners zu öffnen. In ihm befand sich jede Menge abstoßendes Bildmaterial. Und genau dafür musste sich Marcel H. nun vor dem Amtsgericht Norderstedt verantworten. Kinder und Jugendliche beim Sex untereinander und mit Erwachsenen waren auf den illegalen Bildern zu sehen. Die Fotos hielten Kinder in aufreizenden Posen fest oder zeigten sie sogar beim Sex mit gefesselten.

Die schockierte Nachbarin verständigte damals die Polizei, die kurze Zeit später die Wohnung von Marcel H. durchsuchte und einen Rechner sowie das Notebook beschlagnahmte. Gefunden wurden 92 Bilddateien mit kinderpornografischem Material. Vor dem Amtsgericht in Norderstedt behauptet der wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften angeklagte Marcel H., die pornografischen Bilder mit Kindern habe er nicht heruntergeladen. Er habe sich lediglich Pornoseiten angesehen, wobei das Material, auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen seien, versehentlich dazwischen geraten sein müsse. Als Richter Jan Buchert den Angeklagten zum Richtertisch bittet, um mit ihm gemeinsam einige der Bilder zu sichten, beendet der junge Mann den Vorgang nach kurzer Zeit mit den Worten: „Das reicht!“ Als der Richter dem Angeklagten deutlich zu verstehen gibt, dass er bei der Fülle der Bilder nicht an einen Zufall glaubt, gibt dieser zumindest zu, die Bilder angesehen zu haben. Dass er sich zu jungen Mädchen hingezogen fühlt, bestreitet H. jedoch energisch.

Das Vorstrafenregister entlarvt den Angeklagten als notorischen Schwarzfahrer – zuletzt wurde er im Jahre 2012 zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Der Richter bildet nun eine Gesamtstrafe von vier Monaten, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzt. Er sei überzeugt davon, dass der Angeklagte sich vorsätzlich auf den kinderpornografischen Seiten einloggte und das Material bewusst in einem Ordner speicherte. Damit die Strafe finanziell fühlbar ist, muss der Angeklagte eine Geldbuße von 1000 Euro an die Landeskasse zahlen.