Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen der Eltern

Henstedt-Ulzburg. Bereits seit August des vergangenen Jahres zahlt die Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer anerkannten Tagespflegestelle maximal 1,30 Euro pro Betreuungsstunde – und zwar unabhängig von Einkommen der Eltern.

Diese Förderung ist als Angleichung des Betreuungskostenanteils für Eltern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflegestellen gedacht. Sie ist als freiwillige Leistung der Gemeinde nachrangig gegenüber der einkommensabhängigen Ermäßigung oder der Geschwisterermäßigung, die vom Kreis Segeberg gewährt werden.

Seit dem 1. August dieses Jahres gewährt nun auch der Kreis Segeberg eine einkommensunabhängige Ermäßigung in Höhe von 0,80 Euro pro Betreuungsstunde auf Basis eines Betreuungsentgeltes von drei Euro je Betreuungsstunde. Da die Förderung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg nachrangig ist, beträgt der gemeindliche Anteil 0,50 Euro pro Stunde. Die Gemeinde zahlt aber weiterhin einen Zuschuss von insgesamt maximal 1,30 Euro je Betreuungsstunde, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Die Abrechnung erfolgt, wie bisher auch, über den Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg wird möglicherweise den anerkannten Basisbetrag von drei Euro je Stunde erhöhen. Die Gemeinde hat deshalb schon im Vorwege beschlossen, sich dieser Beschlussfassung dann anzuschließen und gegebenenfalls die gemeindliche Förderung zu erhöhen.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes 2.2 „Kinder und Jugend“ im Rathaus von Henstedt-Ulzburg (Raum 0.09, 0.10 und 0.11) allen Ratsuchenden zur Verfügung. Hauptansprechpartnerin ist Annette Marquis (0.11); sie ist unter der Telefonnummer 04193/963225 zu erreichen. Ansprechperson beim Kreis Segeberg ist Klaus Schernau; er hat die Telefonnummer 04551/951319.