Zwischen den Naturschutzverbänden BUND und Nabu ist es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen: Die unterschiedlichen Auffassungen über den Weiterbau der A20 konnten auch in einem letzten Sondierungsgespräch nicht ausgeräumt werden.

Kreis Segeberg. Somit steht fest, dass es zu der vorgesehenen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kommt. Am 22. Oktober befasst sich das Gericht mit der Angelegenheit.

„Wir wollen keinen Prozess um seiner selbst willen und lassen nichts unversucht, um einen Schutz der unersetzlichen Fledermaushabitate im Travetal zu erreichen“, sagt Nabu-Landesvorsitzender Hermann Schultz. Wie berichtet, kritisieren die Naturschutzverbände die ihrer Ansicht nach unzulänglichen Untersuchungen über den Fledermausbestand im Travetal. Die Tiere benötigten eine Hauptflugtrasse, um die Segeberger Höhle im Kalkberg zu erreichen und wieder zu verlassen. „Leider mussten wir feststellen, dass der Landesbetrieb Straßenbau zu keiner Änderung der Verkehrsführung oder zu substanziellen Schutzmaßnahmen für Fledermäuse bereit ist“, sagt BUND-Landesvorsitzender Hans-Jörg Lüth. „Wir sind sicher, das Gericht teilt unsere Auffassung.“