Verkehrsaufsicht hat die Aufstellung eines weiteren Ortsschildes in Winsen angeordnet. Ende des Streits ist nicht in Sicht

Winsen. In Winsen fehlt ein Ortsschild. Zwar hat der Unbekannte, den sie in der Gemeinde bei Kisdorf nur „Robin Hood“ nennen, kein Ortsschild entwendet, sondern mittlerweile bereits zum 16. Mal das Ortsschild auf seinen alten Platz zurückgesetzt (das Abendblatt berichtete). Vielmehr muss nach der Versetzung des Ortsschilds um etwa 150 Meter in Richtung Dorfzentrum in der Straße Zum Felde ein weiteres neu aufgestellt werden. Denn wer von Kisdorf kommt und in diese Straße einbiegt, der findet sich derzeit unwillkürlich in einer Tenpo-30-Zone wieder – ohne Ortsschild. Dieses sei aufgrund des Streits mit dem Kreis um den Standort des Ortsschilds an der Kisdorfer Straße noch nicht bestellt worden, sagt die stellvertretende Bürgermeisterin Kirsten Detlef, die derzeit Bürgermeister Kurt Bonekamp vertritt.

Bislang sei die Gemeinde der Meinung gewesen, dass kein neues Schild gekauft werden soll, so lange es sich um ein schwebendes Verfahren handelt. Nun hat sich die Position geändert. „Wir werden es machen müssen“, sagt Kerstin Detlef. Schließlich werde sich das Verfahren noch hinziehen.

Michael Krüger, Leiter der Verkehrsaufsicht des Kreises, wird sich über diese Nachricht freuen, auch wenn sie für ihn selbstverständlich ist. Schließlich hatte seine Behörde nicht nur die Umsetzung des Ortsschilds, sondern auch die Aufstellung des neuen Schildes angeordnet.

Zwar relativiere sich eine mögliche Gefahr durch überhöhte Geschwindigkeit in der Straße Zum Felde durch das Schild für die Tempo-30-Zone. Aber er sagt auch: „Die Situation ist mehr oder weniger ungewöhnlich für die Verkehrsteilnehmer.“ Im schlimmsten Fall könnte ein auswärtiger Autofahrer bei einem Unfall darauf verweisen, dass er keine Ortstafel gesehen habe.

Michael Krüger: „Verkehrsrecht ist kein Privatvergnügen der Winsener"

Krüger sieht keine Gründe, die Position seiner Behörde im festgefahrenen Streit zu ändern: „Das Verkehrsrecht ist kein Privatvergnügen der Winsener.“ Im Mai hatte die Verkehrsaufsicht des Kreises das Schild um etwa 150 Meter in Richtung des Ortes versetzen lassen und parallel dazu am alten Standort die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Beides sei nur mit relativ großzügiger Auslegung möglich, so Krüger. Schließlich beginne die geschlossene Bebauung eigentlich noch später, und erst sie begründet das Aufstellen des Ortsschildes.

Krüger stellt fest, dass der Kreis erst tätig wurde, nachdem zwei Bürgermeister von umliegenden Gemeinden auf den Standort des Schildes in Winsen hingewiesen hatten. Sie wollten ihr Ortsschild weiter aus dem Ort hinaus versetzen, was nicht genehmigt wurde. Erst als sie auf den Fall Winsen hinwiesen und gleich behandelt werden wollten, schaute sich die zuständige Behörde die Situation vor Ort genauer an. Da die Bebauung an der Stelle, an der das Schild nach Krügers Aussage 30 Jahre stand – die Winsener sprechen von über 50 Jahren –, nicht ausreicht, wurde der Standort der Ortstafel geändert.

„Alles ist nicht so glücklich gelaufen“, sagt Kirsten Detlef. Bei der Verkehrsschau durch die Polizei, den Kreis und andere Behörden sei der Bürgermeister nur zufällig vorbeigekommen. Durch die Entscheidung fühlte sich die Gemeinde in der Folge überrumpelt. Detlef hofft indes, dass nun Ruhe einkehrt und der Winsener „Robin Hood“ stillhält. Weitere Aktionen immer derselben Art dürften nun eher lächerlich wirken, und es solle wegen dieser Aktion auch niemand vorbestraft werden. Denn gegen den oder die Täter, die für das Versetzen des Schildes verantwortlich sind, läuft mittlerweile ein Ermittlungsverfahren.

Der Gemeinde schwebt eine Klage beim Verwaltungsgericht vor

Neue Erkenntnisse gebe es allerdings nicht, sagt die Polizeidirektion Segeberg. Nach ihrer Aussage liegt ein Antrag zur erneuten Umsetzung des Schildes beim Kreis. „Wir haben noch keine schriftliche Antwort erhalten“, sagt sie. Der Gemeinde schwebt eine Klage beim Verwaltungsgericht vor. Dabei ist die Gemeinde nach den Worten von Michael Krüger gar nicht betroffen und somit auch nicht klageberechtigt: „Das ist ein Verwaltungsakt, der sich an alle Verkehrsteilnehmer richtet.“ Diese könnten Widerspruch einlegen.

Ganz wichtig ist für Krüger, dass die Verkehrszeichen auf Akzeptanz stoßen. Von Bürgermeister Bonekamp habe er erfahren, dass vor der Umsetzung des Ortsschilds fast die Hälfte der Autofahrer nach dem Ortsschild zu schnell waren. Das sei ein Indiz dafür, dass es nicht akzeptiert worden sei. „Das Verkehrsrecht lebt aber davon, dass die Regeln auf Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern stoßen“, sagt er. Ob in Winsen die 70 km/h, die vor der Ortseinfahrt gelten, auf Akzeptanz stoßen, will die Gemeinde laut Detlef demnächst mit einer Messtafel überprüfen.