Amtsgericht verurteilt Wiederholungstäterin zu 700 Euro Strafe

Norderstedt. Mit ihrer Enkelin in der Karre ging Ofella A., 63, aus Kaltenkirchen Mitte April dieses Jahres in einen Kaltenkirchener Supermarkt zum Einkaufen.

Allerdings ließ sie dabei Lebensmittel wie Joghurt, Brot, Gemüse und Obst im Wert von circa 34 Euro gut versteckt in der Kinderkarre verschwinden und passierte die Kasse, ohne die Waren zu bezahlen. Sogar in der Unterwäsche der korpulenten Frau fand man später Diebesgut.

Nun sitzt die Frau, die im Jahre 2001 aus Aserbaidschan nach Deutschland kam, auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Norderstedt – eine Situation, die nicht neu für die 63-Jährige ist, denn seit dem Jahr 2004 wurde sie schon insgesamt sechsmal bei ähnlichen Diebstählen erwischt und angeklagt.

Mit gesenktem Kopf murmelt die Angeklagte in gebrochenem Deutsch ein Schuldeingeständnis. Trotz des Bemühens von Richter Jan Buchert, eine nähere Erklärung für das gesetzeswidrige Verhalten der Rentnerin zu erhalten, schweigt diese.

Sie habe an dem Tag kein Geld dabei gehabt, übersetzt schließlich der Sohn, der bis kurz vor dem Termin keine Kenntnis von dem Verfahren hatte, wie er berichtet.

Ofella A. und ihr Mann leben beide von Hartz IV und einer kleinen Rente, aber das ist, wie der Richter energisch erklärt, keine Rechtfertigung für die wiederholten Diebstähle. „Wenn sie kein Geld haben, können sie sich nicht einfach die Sachen nehmen“, betont der Richter, der nach eigenen Worten über die Verhängung einer Freiheitsstrafe nachdenke. Da die letzte Diebstahlstat jedoch schon zwei Jahre zurückliege, drückt er am Ende doch ein Auge zu und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro, die die Angeklagte in monatlichen Raten von je 25 Euro abzahlen darf.

Mit den Worten: „Das darf nicht wieder vorkommen, sonst gehen sie ins Gefängnis", entlässt der Richter die Angeklagte.