Lkw-Fahrer behauptet, den Vorfall nicht bemerkt zu haben. Richter stellt das Verfahren ein

Norderstedt. Es war am frühen Morgen Mitte Januar dieses Jahres, als Klaus-Dieter R., 50, mit seinem Sattelzug aus Richtung Hamburg kommend auf der Schleswig-Holstein-Straße in Norderstedt nach links in die Straße am Exerzierplatz abbog. Dabei soll der Norderstedter ein entgegenkommendes Fahrzeug übersehen haben.

„Ich dachte: Das wird eng“, schildert Jan B., 36, aus Norderstedt vor dem Amtsgericht die Situation. Er fuhr hinter dem aus Richtung Henstedt-Ulzburg kommenden Transporter und sah, wie dieser auf schneeglatter Fahrbahn trotz Vollbremsung in den abbiegenden Sattelzug rutschte. An dem Transporter von Erkan C., 28, aus Tornesch entstand durch die Kollision ein Totalschaden. Er und seine beiden Mitfahrer, von denen einer leicht an den Knien verletzt wurde, mussten erleben, dass der Unfallverursacher mit seinem Sattelzug nach dem Abbiegen kurz anhielt und dann davonbrauste.

Zeuge Jan B. verfolgte Klaus Dieter R. und stellte ihn zur Rede. Gemeinsam kehrten sie zur Unfallstelle zurück. R. musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen Fahrerflucht verantworten.

Der Angeklagte beteuert, nichts von dem Unfall bemerkt zu haben. Er habe nur angehalten, weil beim Abbiegen etwas gerutscht sei und deshalb den Allradantrieb habe in Gang setzen wollen, was nur bei einem Stillstand des Fahrzeugs möglich sei. Für die Zeugen erscheint es unwahrscheinlich, dass der Angeklagte nichts von der Kollision bemerkt haben will. „Er hat uns genau gesehen. Er streckte den Kopf zum Fenster hinaus und sah zu uns. Trotzdem fuhr er weiter, obwohl jemand hätte verletzt sein können“, ereifert sich Hakan C., 32, der im Transporter saß.

Während bei dem Transporter bei der Kollision ein Kotflügel komplett zerstört wurde, sieht man auf Lichtbildern an dem Lkw nur geringfügige Beschädigungen an der Plane und der Stoßstange.

Ein Sachverständiger erklärt, den Knall könne der Lkw-Fahrer wegen der lauten Fahrgeräusche durchaus überhört haben. Auch habe er im Rückspiegel beim Abbiegen den Transporter nicht sehen können, und die Erschütterung des Anhängers sei gering gewesen. Nach Meinung des Sachverständigen kann dem Angeklagten daher nicht nachgewiesen werden, dass er den Unfall bemerkt hat.

Was bleibt, ist der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, da Beifahrer Hakan C. drei Tage unter Knieschmerzen litt. An dieser Stelle hätte der Angeklagte nicht abbiegen dürfen, resümiert Richter Jan Buchert. Andererseits waren die Verletzungen nicht gravierend, und den Sachschaden hat die Versicherung inzwischen ersetzt. Daher stellt der Richter das Verfahren gegen den bisher nicht vorbestraften Kraftfahrer ein mit der Auflage, dass dieser eine Geldbuße von 200 Euro an die Landeskasse zahlt.