Ermittlungen im Fall des misshandelten Jungen weitgehend beendet

Kreis Segeberg. Die Ermittlungen im Fall des Segeberger „Kellerkindes“ sind weitgehend beendet, die Erhebung einer Anklage steht kurz bevor. Das berichtet die „Segeberger Zeitung“ in ihrer Sonnabend-Ausgabe. Das Blatt zitiert einen Staatsanwalt, der noch auf Akten der Segeberger Kripo wartet, die spätestens in zwei Wochen eintreffen werden.

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen den ehemaligen Leiter des Kreisjugendamts, Georg Hoffmann, und gegen die Eltern des Jungen. Sie hatten das damals dreijährige Kind in einem Kellerverlies eingesperrt. Die Polizei befreite den völlig verwahrlosten und zurück gebliebenen Jungen, der in seinem eigenen Kot lebte. Auch andere Kinder der Familie sollen unter Misshandlungen und Vernachlässigung gelitten haben (wir berichteten).

Das Jugendamt schaltete sich ein und gab einem freien Träger den Auftrag, die Familie zu betreuen. Warum jedoch der Zustand des „Kellerkindes“ nie auffiel, ist bis heute unklar. Als der Fall bundesweit Schlagzeilen machte, hatten Landrätin Jutta Hartwieg und Jugendamtsleiter Hoffmann umgehend alle Vorwürfe zurück gewiesen.

Ob auch gegen Hoffmann Anklage erhoben wird, ließ das Blatt offen. Gegen ihn liegt eine Anzeige vor. Unklar ist auch, ob die Verantwortlichen des freien Trägers sich vor Gericht verantworten müssen. Der Fall des Kellerkindes hatte zu Diskussionen in der Kreispolitik geführt, ob das Jugendamt personell ausreichend ausgestattet ist, um seine Aufgaben zu bewältigen. In diesem Zusammenhang wurden immer wieder die leeren Kassen angeführt.