Zum Wohl der Gemeinde

4. September: „Politiker kämpfen um die Abwahl“

Im Vordergrund der Entscheidung sollte das Wohl von Henstedt-Ulzburg stehen. Deshalb sollten sich alle Wähler und Wählerinnen trotz eventueller emotionaler Betroffenheit über die Konsequenzen ihrer Entscheidung klar sein:

Wird Herr Thormählen nicht abgewählt, erhält er bis zum Ende seiner Wahlzeit seine vollen Bezüge von knapp 500.000 Euro. Er bleibt nach Auskunft aller Fraktionsvorsitzenden suspendiert. Die Gemeinde wird in der ganzen Zeit ehrenamtlich verwaltet.

Nach dem Ende des Strafverfahrens muss sich Herr Thormählen unabhängig von dessen Ausgang noch einem Disziplinarverfahren stellen. Auch im Falle eines Freispruchs wird die Disziplinarbehörde tätig, weil sie das Verhalten nach völlig anderen Kriterien beurteilt als die Strafverfolgungsbehörden.

Die Gemeindepolitik würde also über weitere Jahre durch die Causa Thormählen überlagert. Man mag sich gar nicht vorstellen, was das für die Entwicklung unserer Gemeinde und insbesondere auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus bedeuten würde.

Herr Thormählen selbst hat erklärt, schon jetzt mit seinem Dienstvorgesetzten, dem Hauptausschuss, mangels ausreichenden Vertrauens nicht mehr zusammenarbeiten zu können und deshalb selbst um seine Abwahl gebeten. Wenn sich die Angelegenheit, wie zuvor beschrieben, weiterentwickelt, wird das Vertrauensverhältnis auch aus Sicht von Herrn Thormählen noch weiter zerstört sein. Und selbst wenn er irgendwann sein Amt wieder ausüben könnte und wollte, wie soll sich das in der Öffentlichkeit, gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Verhältnis zum Gemeinderat gestalten?

Wird Herr Thormählen (auch auf ausdrücklichen eigenen Wunsch) abgewählt, belaufen sich seine Bezüge zwar immer noch auf ca. 350.000 Euro, sind aber deutlich geringer als im anderen Fall. Auch alle sonstigen Probleme würden vermieden. Es könnte in Henstedt-Ulzburg einen politischen Neuanfang geben. Weil bei der Abwahl eine Mindestbeteiligung aller Wahlberechtigten erreicht werden muss, bedeutet das Fernbleiben von der Abstimmung eventuell eine Stimme gegen die Abwahl.

Deshalb meine Bitte an alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger: Beteiligen Sie sich an dem Abwahlverfahren, entscheiden Sie rational im Interesse von Henstedt-Ulzburg und im Interesse von Herrn Thormählen und stimmen Sie für seine Abwahl!

Horst Schumacher, Henstedt-Ulzburg

Zwei parallele Systeme

2. September: „Die Olzeborchschule bekommt keine gymnasiale Oberstufe“

Die Schülerzahlen laut aktueller Verwaltungsvorlage zur Sitzung am 26. August lassen beide Systeme parallel zu, wie die Prognose der Verwaltung für 2019/2020 belegt, um die Mindestanforderung von 50 Kindern für eine Zweizügigkeit zu gewährleisten.

Der Weg, Eltern und Schülern selbst die Möglichkeit der Wahl zwischen G8 und G9 treffen zu lassen, ist für lange Zeit verbaut worden. Was hat die WHU, die in einem Flyer, der zwei Wochen vor der Wahl an alle Haushalte verteilt wurde, sich für eine Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule einsetzen wollte, bloß getan? Sie schreibt in diesem Flyer als auch im Internet: „Wir unterstützen die Einrichtung einer Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule, um das Abitur auch weiterhin nach neun Jahren zu ermöglichen.“ Was soll der Wähler nun davon halten?

Bernd Utecht, Henstedt-Ulzburg