Christdemokraten sehen Verfahrensfehler im Fall des Lehrschwimmbeckens von Friedrichsgabe

Norderstedt. Ruth Weidler, Stadtvertreterin der CDU, hat die Rechtmäßigkeit des Beschlusses für den Erhalt des Lehrschwimmbeckens in Friedrichsgabe infrage gestellt. In einem Schreiben an die Verwaltung argumentiert Weidler, dass bei der Frage um den Erhalt des Beckens auch das Schwimmen für Muslimas mitverhandelt wurde. Nach ihrer Auffassung hätte dazu die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt im Ausschuss gehört werden müssen. Und das sei nicht geschehen.

Doch das Team Recht in der Verwaltung teilt diese Einschätzung nicht. Ein Verfahrensfehler sei nicht ersichtlich, der Gleichstellungsbeauftragten sei nicht das Wort verwehrt worden, sie habe jede Möglichkeit gehabt, ihre Auffassung einzubringen. Uwe Matthes, bürgerliches Mitglied der CDU-Fraktion, hatte den Beschluss ebenfalls infrage gestellt. Aus seiner Sicht habe er nicht den haushalterischen Vorgaben entsprochen, weil er keine Deckungsvorschläge für die prognostizierten etwa 700.000 Euro an Investitionskosten und 104.000 Euro an jährlichen Betriebskosten enthalten habe.

Die Rechtsexperten der Verwaltung urteilten, der Beschluss des Schul-Ausschusses stehe unter dem Vorbehalt, dass der Hauptausschuss das Geld im Haushaltsentwurf der Stadt zur Verfügung stellen wird. Selbstverständlich müsse die Stadtvertretung letztendlich über den Haushalt und damit auch über die Mittel für das Lehrschwimmbecken entscheiden.