Der 83 Jahre alte Mann hatte sich in seinem Kleingarten an einem Mädchen vergangen

Kiel/Wahlstedt. Wegen des sexuellen Missbrauchs eines Mädchens ist ein 83-jähriger Rentner jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann habe sich in seinem Kleingarten in Wahlstedt in fünf Fällen an einem Mädchen vergangen, urteilte das Kieler Landgericht am Montag. Er habe sie unsittlich berührt und ihr aus Wut Stacheldraht ins Gesicht gedrückt. Zugleich sprach das Gericht ein Kontaktverbot aus. Demnach darf sich der Mann Kindern unter 14 Jahren nicht mehr nähern; es sei denn, sie sind in Begleitung Erwachsener.

Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung den Strafanträgen von Staatsanwalt und Verteidigung. Sie hatten ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Rentner muss laut Urteil vier Jahre lang monatlich zehn Euro an das Kind zahlen. Ursprünglich waren, wie berichtet, 36 Taten angeklagt. Die Kammer ließ aber nicht alle Anklagepunkte zu. In der Hauptverhandlung stellte sie ein Verfahren ein, ein weiteres ließ sich nicht konkretisieren.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte eingeräumt, eines der Mädchen wiederholt gestreichelt zu haben. Die Initiative zum Streicheln sei von dem Kind ausgegangen, behauptete der 83-Jährige. Davon ließ sich er sich auch nicht abbringen, als der Vorsitzende Richter ihn wiederholt auf anderslautende Aussagen vor der Polizei hinwies. Übergriffe auf zwei weitere Mädchen hatte der 83-Jährige dagegen vehement bestritten.

Der Mann gab allerdings zu, der damals Zehnjährigen Stacheldraht ins Gesicht gedrückt und sie beschimpft zu haben. Offenbar, weil sie sich zurückgezogen und der Mutter offenbarte hatte. Er dagegen wollte glauben machen, die Zehnjährige habe ihn zum Sex überreden wollen. Darauf beharrte er auch nach mehrmaligem Nachfragen des Gerichtes.