66 Jahre alter Ulzburger behauptet, dass seine Mutter ihm die Riese schenken wollte

Henstedt-Ulzburg. Obwohl er völlig pleite war, im Januar 2011 einen Offenbarungseid geleistet und nicht einmal ein Konto hatte, marschierte Jürgen M., 66, aus Henstedt-Ulzburg Ende September desselben Jahres in ein Reisebüro in seinem Wohnort und buchte eine Reise nach Fuerteventura für sich und seine Frau.

Eigentlich hätte sofort eine Anzahlung in Höhe von insgesamt 687 Euro gezahlt werden müssen, aber Jürgen M. vertröstete die Inhaberin des Reisebüros mit dem Versprechen, am Abend mit seiner EC-Karte und den Kontodaten vorbeizukommen. Im Moment habe er die Daten nicht im Kopf, da er ein neues Bankkonto habe – eine glatte Lüge, wie der wegen Betruges angeklagte Rentner aus der Großgemeinde nun vor dem Amtsgericht in Norderstedt zerknirrscht einräumt.

Gegen den Vorwurf, er habe von vornherein nicht vorgehabt, die Reise zu zahlen, wehrt sich der Henstedt-Ulzburger jedoch. Seine Mutter, die er gepflegt habe, hätte versprochen, ihm die Reise zu schenken. Der Norderstedter Amtsrichter Jan Willem Buchert gibt allerdings zu bedenken, dass die Mutter des Angeklagten, wie er den Akten entnimmt, dement gewesen sei und in einem Pflegeheim lebte, was erhebliche Kosten verursachen würde, sodass von der Rente kaum etwas übrig gewesen sein dürfte.

Zu der Zeit sei seine Mutter noch klar im Kopf gewesen, behauptet dagegen der Angeklagte, und sie habe einiges an Ersparnissen auf dem Konto gehabt.

Sein Schwager habe aber, ausgestattet mit einer Kontovollmacht, etwa 40.000 Euro von den Konto abgeräumt. Von der inzwischen verstorbenen Mutter blieb jedenfalls für den Angeklagten als Erben nichts mehr übrig.

Die Inhaberin des Reisebüros übernahm die Kosten für die Anzahlung

Die Inhaberin des Reisebüros, Anke S., 65, kannte den Angeklagten als Kunden. Nur deshalb habe sie die Kosten der Reise verauslagt, erzählt die Zeugin vor Gericht, die die Reise stornierte, nachdem sie den Angeklagten weder per Brief noch telefonisch oder über E-Mails erreicht habe.

Auf einem Schaden von circa 1.900 Euro sei sie sitzen geblieben, erzählt die enttäuschte Geschäftsfrau.

In Sachen Betrug sei er kein unbeschriebenes Blatt, hält der Richter dem Angeklagten vor. Es gibt in dessen Vorstrafenregister nämlich etliche Verurteilungen wegen Betrügereien, auch Steuern in Höhe von ungefähr 100.000 Euro unterschlug er in der Vergangenheit bereits.

„Das hing alles mit der Firma zusammen“, versucht der Angeklagte sich zu rechtfertigen. Das Geschäft mit der Fassadensanierung sei eben nicht so gut gelaufen, wie er es erhofft hatte.

Der Norderstedter Richter hält es hier für vorrangig, dass die Geschädigte zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt bekommt und lässt deshalb Milde walten: Er stellt das Verfahren ein und erlegt dem Angeklagten auf, innerhalb der nächsten sechs Monate je 300 Euro an die Reisebüroinhaberin zu zahlen – sonst wird das Strafverfahren fortgesetzt.