Nach dem NSA-Skandal: Server und Rechenzentrum von wilhem.tel werden extrem geschützt. Unsicher hingegen ist das offene drahtlose Netz.

Norderstedt. Die Daten der wihelm.-tel-Kunden sind so sicher wie möglich. "Unsere Server sind durch professionelle Firewall-Server geschützt, und wir haben keine Online-Datenbank der Kunden, sodass externe Angriffe auf die Daten nicht möglich sind", sagt Theo Weyrich, Geschäftsführer von wilhem.tel. Der Norderstedter Kommunikationsanbieter beantwortet Fragen der Kommunalpolitiker. Nachdem bekannt geworden war, dass der amerikanische Geheimdienst NSA auch deutsche Bürger ausgespäht haben soll, wollen SPD und Grüne wissen, wie sicher die Daten der Norderstedter sind.

SPD-Fraktionschef Jürgen Lange hatte dazu eine Anfrage im Hauptausschuss gestellt, sein Kollege Detlef Grube von den Grünen im Stadtwerkeausschuss nachgelegt. "Das Telekommunikationsgesetz regelt die Eingriffe in den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis", sagt Weirich. Telefonate dürften nur abgehört, Briefe nur geöffnet. E-Mails nur mitgelesen werden, wenn dafür ein richterlicher Beschluss vorliegt. Das sei bei einer Straftat der Fall. Gesetzlich geregelt sei auch, welche Behörden dann Zugriff haben. Mithören oder -lesen dürften Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und die Zollfahnder, wenn es beispielsweise um Schwarzarbeit gehe. "Das bekommen wir aber in der Regel gar nicht mit, obwohl wir extra einen Raum haben für den entsprechenden Behördenmitarbeiter", sagt der wilhelm.tel-Geschäftsführer. In den E-Mail-Verkehr klinkten sich die Strafverfolgungsbehörden über einen speziellen Interception-Server ein. Diese Technologie sei vorgeschrieben und für viel Geld installiert worden. Zudem müsse wilhelm.tel die Kosten für das Ausspähen bezahlen. Der Abgehörte müsse nach dem Eingriff darüber informiert werden, um eventuell rechtlich dagegen vorzugehen. Doch dieser Informationspflicht kämen die Behörden nicht immer nach. Grundsätzlich seien Aussagen zu E-Mail-Kontakten nur begrenzt möglich. So mancher wilhelm.tel-Kunde habe einen anderen Provider wie yahoo, gmx oder freenet.

So gut wie unmöglich sei hingegen, dass ein Unbefugter Telefonate mithört. "Das würden wir mitbekommen", sagt Weyrich. Viel leichter sei es aber, über WLAN in bestehende Verbindungen mitzuhören. Moby Click, der drahtlose Internet-Zugang von wilhelm.tel, macht Weyrich und seinem Team am meisten Sorgen. "Da muss man den Kunden klar sagen: Das offene Netz ist unsicher. Darüber sollte niemand online-banking betreiben oder intime Daten austauschen", sagt Weyrich. Das Unternehmen arbeite gerade daran, WLAN mehr Sicherheit zu verpassen und stelle deshalb auch die Moby Click (S) zur Verfügung. Verschlüsselungen machten das Netz sicher, allerdings nicht, wenn Software von Apple oder Microsoft verwendet wird, die aus den USA stammt. "In ihrem stark ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis lassen sich die Amerikaner immer eine Hintertür offen, durch die der Geheimdienst NSA sich Zutritt verschaffen kann", sagt Weyrich.

Es gebe aber Schlüssel zum Verschließen der E-Mails. PGP (Pretty Good Privacy, "Ziemlich gute Privatsphäre") sei ein solches Sicherheitssystem (s. Info-Kasten). "Wenn wir alle verschlüsseln, machen wir unsere Daten sicher", sagt Weyrich. Wilhelm.tel arbeite zurzeit daran, die Verschlüsselung zu vereinfachen und werde seine Kunden gezielt darüber informieren.

Daten zu übertragen, sei der eine sensible Bereich, sie zu speichern der zweite. Auch da will wilhelm.tel ein Angebot schaffen: Moby Cloud wird der externe Speicher heißen. "Die Nachfrage wächst", sagt Weyrich. Zwar bieten auch google und Co. Speicherplätze an, aber: Im Ausland greife der strenge deutsche Datenschutz nicht. Wegen der hohen Sicherheitsauflagen sei es auch aufwendig und langwierig, Moby Cloud zu installieren.

Das Rechenzentrum in Norderstedt müsse strenge Auflagen erfüllen und sei eines der sichersten in Norddeutschland, sagt Weyrich auf eine weitere Frage der Kommunalpolitiker. Die Vorratsdatenspeicherung spiele keine Rolle mehr, das Bundesverfassungsgericht habe sie untersagt.