Gericht lässt Milde walten, weil die Bewährungshelferin ein gutes Wort für den Angeklagten einlegt.

Norderstedt. Im Mai 2012 hatte Saner K. vom Amtsgericht in Norderstedt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung kassiert, weil er seine damalige Freundin krankenhausreif geschlagen hatte. Im Jahre 2011 war es eine schwere räuberische Erpressung, die ihm ein Jahr und drei Monate mit Bewährung eingebracht hatte. Zwei Wochen nach seiner Verurteilung vom Mai kam es Anfang Juni 2012 zum nächsten Gewaltausbruch des unter zweifacher Bewährung Stehenden, der zu der Zeit ständig unter Drogen stand.

Die ehemalige Freundin war zu einem vereinbarten Treffen nicht erschienen. Saner K. fand sie gegen Mitternacht mit einigen Bekannten am Rande einer Skaterbahn. Einen der anwesenden Männer soll er am Hals gepackt und gewürgt, einen anderen mit den Worten "Ich schlitz dich auf" mit einem Messer bedroht haben.

So steht es in der vor dem Amtsgericht in Norderstedt verlesenen Anklage, die dem Norderstedter mehrere gefährliche Körperverletzungen, Bedrohung, Nötigung und versuchte Freiheitsberaubung vorwirft. Der Angeklagte soll nämlich nach seinen Angriffen auf die jungen Männer seine Freundin gepackt und gegen deren Widerstand zu seiner etwa 300 Meter entfernt gelegenen Wohnung in Norderstedt geschleppt haben. In der Wohnung, so der Vorwurf der Anklage, soll er die junge Frau mit deren Schal gewürgt und ihr gedroht haben, er werde erst sie und dann sich selbst umbringen.

Als die von einer Freundin der jungen Frau alarmierte Polizei an der Wohnungstür klingelte, gelang Janice Z., 19, die Flucht über den Balkon.

Der Angeklagte behauptet, an jenem Abend seine Ex-Freundin höflich gebeten zu haben, mit ihm zu kommen, um sich mit ihr auszusprechen.

Ständig habe Janice Z. noch den Kontakt zu ihm gesucht, was er eigentlich nicht gewollt habe. In der Wohnung sei es die junge Frau gewesen, die Körperkontakt zu ihm gesucht habe. Janine Z. bestätigt diese Aussage: Sie habe zwar große Angst gehabt, weil sie schon mehrmals die Gewaltausbrüche des Ex-Freundes erleben musste, aber gerade deshalb habe sie ihn in der Wohnung gestreichelt, um ihn zu beruhigen.

Die Zeugin gibt an, dem Angeklagten widerwillig vor Angst zitternd gefolgt zu sein. Am Arm habe er sie gepackt und in der anderen Hand ein Messer gehalten, sie aber nicht damit bedroht. Dass der junge Mann sie in der Wohnung eingesperrt oder dort festgehalten habe, bestätigt sie nicht. Im Ergebnis wird die Anklage wie Richterin Katrin Thron es nennt, abgespeckt, denn der Vorwurf der Freiheitsberaubung wird ebenso fallen gelassen wie der der Körperverletzung.

Die Bewährungshelferin lobt ihren Schützling: Er habe seit Jahresbeginn eine Kehrtwende gemacht. Im Knast werde er endgültig auf die schiefe Bahn geraten, mutmaßt die Sozialpädagogin.

Die Richterin ringt sich deshalb dazu durch, den Angeklagten zwar zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verurteilen, diese aber ein drittes Mal zur Bewährung auszusetzen. Sie warnt den Angeklagten: "Wenn jetzt noch etwas vorfällt, sitzen sie drei Freiheitsstrafen ab."