50 Jahre alter Angeklagter muss sich in Therapie begeben

Norderstedt. Die Anklage lautet auf Beleidigung und Bedrohung: Mindestens acht Frauen soll Andreas S., 50, mit Telefonanrufen belästigt haben. Der Angeklagte aus Eilbek rief die Frauen im September und Oktober 2010 zu beliebigen Tages- und Nachtzeiten an und beleidigte sie mit obszönen Ausdrücken. Außerdem forderte der damals in Norderstedt lebende Mann die Frauen zu sexuellen Handlungen auf. In einem Fall bedrohte er die verängstigte Angerufene mit den Worten: "Ich bringe dich um."

Der Angeklagte gibt die Taten zwar zu, kann sich jedoch an den Wortlaut seiner Anrufe angeblich nicht mehr erinnern. Er habe sich einsam gefühlt und zu viel Rotwein getrunken, sagt er. Die Ziffern der Telefonnummern habe er willkürlich eingegeben, ohne zu wissen, wer dort wohne, erklärt der Angeklagte.

Schon 1992 wurde der Angeklagte, der in Heimen und einer Pflegefamilie aufwuchs, wegen versuchter Vergewaltigung von einem Hamburger Gericht zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Damals sagte ein Psychologe voraus, dass von diesem Mann in Zukunft ähnliche Taten zu erwarten seien.

Im Jahre 2009 lernte der Angeklagte einmal bei einem Blind Date und ein anderes Mal über eine Kontaktanzeige eine Frau kennen. In beiden Fällen verloren die Frauen schnell das Interesse an Andreas S., obwohl sie ihm seiner Ansicht nach Hoffnung gemacht hätten, wie er damals vor Gericht aussagte. Er belästigte auch damals beide Frauen massiv mit obszönen Telefonanrufen. Im Sommer 2010 wurde die Mitarbeiterin eines Hamburger Altenheimes in gleicher Weise vom Angeklagten belästigt - das Gerichtsverfahren endete mit einer Ermahnung.

In einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen beraten die Anwältin, der Richter und der Staatsanwalt die weitere Vorgehensweise. Der Angeklagte nimmt die Unterbrechung zum Anlass aufzuspringen und mit den Worten, er habe sein Leben geändert und sei kein Sexmonster, nach Hause gehen zu wollen.

Andreas S., der eine Lehre als Koch nicht beendete und weite Strecken der Arbeitslosigkeit hinter sich hat, lebt jetzt in einer betreuten Wohneinrichtung; die anwesenden Betreuerinnen beruhigen ihn. Ihre Argumente, der Angeklagte trinke weniger, habe einen geregelten Tagesablauf und sich geändert, überzeugen Amtsrichter Jan Buchert: Nach Rücksprache mit allen Beteiligten stellt er das Verfahren schließlich ein mit der Auflage, dass sich der Angeklagte in eine Therapie sowohl zur Bekämpfung seiner Alkoholkrankheit als auch seiner Persönlichkeitsstörung begeben müsse.