Fingerabdrücke hatten den Täter fünf Jahre nach den Einbrüchen überführt. Er muss nun 450 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten

Bad Segeberg. Sönke R. ist 29 Jahre alt und lebt seit einem Jahr in Rendsburg. Er sei von Bad Segeberg dorthin gezogen, um, wie er sagt, in Rendsburg einen Neuanfang zu starten. Denn jahrelang hatten Alkohol- und Drogenmissbrauch das Leben des jungen Mannes, der in Heimen und Pflegefamilien aufwuchs, bestimmt und ihn immer wieder zu Straftaten verleitet. Es waren meistens Einbrüche und Diebstähle, die Sönke R. beging, um durch den Verkauf der Beute seinen Drogenkonsum finanzieren zu können.

Inzwischen hat Sönke R. neue Freunde gefunden und glaubte wohl, seine unrühmliche kriminelle Karriere gehöre der Vergangenheit an. Doch nun holte ihn diese in Form von zwei Anklagen wieder ein: Anhand von Fingerabdrücken wurde der Neu-Rendsburger nämlich als Täter von zwei innerhalb weniger Tage im Juli 2008 begangenen Einbrüchen ermittelt. Tatort war in beiden Fällen ein Gebäude des Amtes Trave-Land in Bad Segeberg, wo der Angeklagte nachts Scheiben einwarf, in das Gebäude einstieg und mehrere Laptops und eine Digitalkamera im Gesamtwert von etwa 3000 Euro stahl.

Der Angeklagte, der bisher keine Ausbildung beenden konnte, inzwischen aber immerhin ein mehrmonatiges Praktikum im Bereich Garten- und Landschaftsbau absolvierte, erinnert sich, wie er nun vor dem Segeberger Amtsgericht bericht, überhaupt nicht mehr an die Einbrüche. Erst als ihm kurz vor dem Prozess seine Anwältin Fotos von den Verwüstungen in den amtlichen Büros zeigte, seien schemenhaft die Erinnerungen wiedergekommen, erklärt der 29-Jährige im Gerichtssaal.

Das Verfahren gegen den 29-Jährigen wird vorläufig eingestellt

"Die Sachen werde ich wohl verkauft haben", mutmaßt der Rendsburger, der nach eigenen Worten gerne eine Lehre zum Gartenbauer beginnen würde, nun aber aus Angst vor einer Gefängnisstrafe sich noch nicht weiter um eine Ausbildung bemüht habe.

Aus eigener Kraft sei er von den Drogen weggekommen, betont der junge Mann, und Richterin Sabine Roggendorf lässt sich davon überzeugen, dass er fest entschlossen ist, neu anzufangen. Es sei ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden, den er durch gemeinnützige Arbeit zumindest teilweise wiedergutmachen könne, betont die Richterin.

Sie stellt das Verfahren vorläufig für die Dauer von sechs Monaten ein - und zwar mit der Auflage, dass der Angeklagte in diesem Zeitraum 450 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet. Der Angeklagte bedankt sich erleichtert bei der Segeberger Amtsrichterin für dieses Urteil.