Ein 31-Jähriger war Mitte Oktober 2012 in entgegenkommendes Auto gekracht. Das Gericht verurteilt ihn zu 1200 Euro Geldstrafe.

Bad Segeberg. Es war ein schockierendes Erlebnis Mitte Oktober vergangenen Jahres im nächtlichen Bad Segeberg, das Klaus R., 60, aus Mözen nach eigenen Worten nicht so schnell vergessen wird: Mit ungefähr Tempo 20 befuhr der Fleischermeister gegen 2 Uhr nachts die Lübecker Straße, in der am Straßenrand stets viele Wagen geparkt sind, was die Vorbeifahrenden wegen der Enge zum langsamen Fahren und häufigen Anhalten zwingt.

Plötzlich, so erinnert sich Klaus R., sei ein entgegenkommender Wagen mit hohem Tempo auf ihn zugerast - ein Ausweichen sei nicht mehr möglich gewesen. Der Entgegenkommende verkeilte sich mit seinem Fahrzeug unter dem Geländewagen des Mözeners und legte dann den Rückwärtsgang ein, um, wie es schien, die Flucht zu ergreifen. Doch das Auto des Rasers "gab seinen Geist auf", wie es der Zeuge vor dem Segeberger Amtsgericht formulierte.

Der nächtliche Raser, Matthias M., 31, war nicht nur viel zu schnell unterwegs, er war auch reichlich alkoholisiert. 1,82 Promille ergab die Blutprobe des Segebergers, für den das Ganze eine Anklage wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung nach sich zog. Der Angeklagte hatte bei der Polizei keine Aussage gemacht und vor Prozessbeginn versucht, Zweifel daran zu streuen, dass er überhaupt am Steuer gesessen habe, denn es gab ja schließlich auch einen Beifahrer.

Letztlich war ein Abstreiten der Alkoholfahrt jedoch sinnlos, da die Blutspuren an der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite genau zu der Platzwunde an der Stirn des Angeklagten passten; auch eine DNA-Probe stimmte mit der des Angeklagten überein. Außerdem sagte der Zeuge Klaus R. im Gerichtssaal dem Angeklagten auf den Kopf zu: "Du warst doch der Fahrer" - er sei sich hundertprozentig sicher, dass dieser Mann auf der Fahrerseite ausgestiegen sei in jener Nacht, so der Zeuge, der bei dem Geschehen nur eine leichte Brustprellung davongetragen hatte.

Der Angeklagte kann sich angeblich nicht daran erinnern, wie es dazu kam, dass er sich nach einem Besuch beim "Griechen" und einigen Bieren und Ouzos ans Steuer setzte, zumal seine Wohnung zu Fuß in zehn Minuten zu erreichen gewesen wäre. Am Morgen nach der Trunkenheitsfahrt habe er auch noch leicht lallend in seiner Firma angerufen und gestanden, dass der Firmenwagen kaputt sei.

Seinen Arbeitsplatz im Außendienst eines Restaurantbelieferers war er danach los - er musste sich im Sommer mit einem Job als Kellner über Wasser halten, berichtet der Angeklagte. Es ist ihm wichtig, seinen seit April eingezogenen Führerschein zurückzubekommen, weshalb er die Teilnahme an einem Aufbaukursus zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und ein Blutbild überreicht, aus dem hervorgeht, dass er jetzt alkoholabstinent lebt.

Richterin Sabine Roggendorf vermerkt das alles als positiv, verurteilt aber den Angeklagten dennoch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro und ordnet eine weitere Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einem Jahr an.