60 Jahre alter Bäcker wird vom Gericht freigesprochen, weil Aussage gegen Aussage steht

Kreis Segeberg. Es war am Nachmittag des Nikolaustages, als Michael K., 60, in kurzem Abstand erst auf der Autobahn 21 in Richtung Neumünster bei Schackendorf, dann auf der B 205 bei Wahlstedt versucht haben soll, Autofahrer durch seine beschleunigte Fahrweise am Einfädeln zu hindern. Vor dem Segeberger Amtsgericht musste sich der Bäcker, der jeden Tag von seinem Wohnort in Boostedt in eine Großbäckerei in Lüdersdorf zur Arbeit fährt, wegen zweifacher Nötigung verantworten.

Dirk B., 56, aus Neumünster wollte nach seiner Aussage nach dem Überholen des Angeklagten auf der A 21 rechts einscheren und sich vor das Fahrzeug des Angeklagten setzen, als dieser seinen Wagen so beschleunigte, dass er es nur mit Mühe schaffte, zurück auf die rechte Fahrspur zu gelangen.

B. beobachtete dann kurze Zeit später, dass der Angeklagte einen weiteren Autofahrer, der sich auf der B 205 von rechts einfädeln wollte, ebenfalls durch Beschleunigen seines Wagens bedrängte und dessen Auffahrt auf die Bundesstraße fast verhinderte.

Die beiden Autofahrer trafen sich auf einem Parkplatz und beschlossen, den Raser anzuzeigen. Vor Gericht steht allerdings Aussage gegen Aussage, denn der Angeklagte behauptet, er habe in beiden Fällen im dichten Verkehr beschleunigen müssen.

Auf der A 21 sei es der Zeuge Dirk B. gewesen, der seinen Wagen plötzlich nach rechts herübergezogen und sich so vor ihn gesetzt habe, dass er habe stark bremsen müssen. Der Zeuge habe außerdem permanent ein Handy am Ohr gehalten, ereifert sich der Angeklagte.

Der Zeuge Jörg L., 51, aus Schmalensee gibt zu, eventuell beim Einfädeln auf die B 205 im toten Winkel den herannahenden Angeklagten übersehen zu haben. Der Angeklagte sei dann wild gestikulierend links an ihm vorbeigezogen, erzählt der Zeuge und räumt ein, sich nicht genötigt oder gefährdet gefühlt zu haben

Dirk B. hingegen zieht es nach ausführlicher Belehrung durch Richterin Sabine Roggendorf vor, keine Aussage zu machen, da er sich dadurch möglicherweise selbst belasten würde.

Somit ist die Beweisaufnahme wenig ergiebig, weshalb die Staatsanwältin einen Freispruch beantragt.

Die Richterin schließt sich dem Antrag an. "Wir können ihnen nicht nachweisen, dass sie jemanden genötigt haben", begründet sie den von ihr verkündeten Freispruch.