Ermittlungen gegen Ex-Prokuristen der Kommunalbetriebe Ellerau laufen noch, er hat Anspruch auf angemessenen Job. Im Februar 2012 waren Lange und Thormählen ins Visier der Ermittler geraten.

Norderstedt. Während Henstedt-Ulzburgs Bürgermeister Torsten Thormählen wegen der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn und dem inzwischen ergangenen Strafbefehl nach wir vor vom Dienst suspendiert ist, hat der zweite Beschuldigte die Arbeit seit wenigen Tagen wieder aufgenommen: Klaus Lange ist im Norderstedter Rathaus beschäftigt, nachdem er wegen Krankheit und Urlaub lange nicht gearbeitet hatte. Der zweite Unterschied: Die Ermittlungen gegen Thormählen sind abgeschlossen. Das Amtsgericht Norderstedt hat einen Strafbefehl gegen ihn erlassen, gegen den sein Anwalt wie angekündigt Einspruch erhoben hat (s. Kasten).

Gegen Lange läuft das Ermittlungsverfahren noch, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kiel, Birgit Heß, auf Anfrage bestätigte: "Es ist durchaus üblich, dass die Verfahren getrennt werden." Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Betrug in einem besonders schweren Fall lauten die Vorwürfe. Heß rechnet damit, dass die Ermittlungen in einigen Wochen abgeschlossen werden.

Im Februar 2012 waren Lange und Thormählen ins Visier der Ermittler geraten - und zwar wegen ihrer Nebentätigkeiten für die gemeindeeigenen Kommunalbetriebe Ellerau (KBE). Thormählen, damals hauptamtlicher Bürgermeister von Ellerau, fungierte als Vorstand; Lange, damals Leiter der Stabsstelle im Ellerauer Rathaus, als Prokurist der KBE. Verdacht der Bestechung und Bestechlichkeit, Verdacht der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Untreue in besonders schweren Fällen lauteten die ursprünglichen Vorwürfe gegen die beiden, die sich in den Jahren 2007 bis Mitte 2011 strafbar gemacht, gemeinsam knapp 200.000 Euro Steuergeld veruntreut und die Gemeinde dadurch schwer geschädigt haben sollten. Doch diese Vorwürfe haben sich nicht erhärtet. Die Staatsanwaltschaft sah von einer Anklage wegen Untreue und Bestechlichkeit ab.

In den letzten Monaten stand Thormählen im Mittelpunkt der Öffentlichkeit, ging und geht es doch um seine Zukunft als Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg. Dort steht die Abwahl an, die Bürger sollen am 22. September, wenn sie ohnehin den neuen Bundestag wählen, auch darüber entscheiden, ob Thormählen Verwaltungschef bleibt.

Klaus Lange hingegen rückte in den Hintergrund. Nur einmal schaffte es der Norderstedter in die Schlagzeilen: Sein Arbeitgeber, die Stadt Norderstedt, hatte versucht, ihn loszuwerden und eine sogenannte Verdachtskündigung ausgesprochen. Lange zog dagegen vor das Arbeitsgericht Neumünster, das die Kündigung für unwirksam befand. Auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht unterlag die Stadt, sodass sie Lange weiterbeschäftigen muss. "Mit diesem Ausgang haben wir durchaus gerechnet, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Und solange sie noch laufen, werden und können wir nichts unternehmen", sagt Gert Leiteritz, Vorsitzender des zuständigen Hauptausschusses. Ob es nach Abschluss des Verfahrens ein zivilrechtliches Verfahren geben wird, hänge davon ab, ob der Betroffene rechtskräftig verurteilt wird und wie hoch das Strafmaß ausfällt.

"In Personalangelegenheiten geben wir grundsätzlich keine Auskunft", sagt Wulf-Dieter Syttkus, Sprecher der Stadtverwaltung. Auch der Personalrat hält sich bedeckt. Dem Vernehmen nach sucht die Verwaltung gerade eine Stelle für Lange, der an seinen ehemaligen Arbeitsplatz als Leiter der Stabsstelle im Ellerauer Rathaus nicht zurückkehren kann. Den Arbeitsplatz gibt es nicht mehr, die Verwaltung in der von Norderstedt mit verwalteten Außenstelle wurde umstrukturiert.

Nun arbeitet Lange zwar im Norderstedter Rathaus, bleibt aber ein Phantom. In der Telefonliste taucht er nicht auf, die nette Dame am Empfang kann auch nicht verbinden, selbst sie hat keine Durchwahl. Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote als Personalverantwortlicher kann Lange nicht abschieben, ihn Akten sortieren oder als Bote Unterlagen durchs Rathaus tragen lassen. Als Angestellter im öffentlichen Dienst hat der Norderstedter Anspruch auf eine angemessene Beschäftigung, das heißt einen Job, der seiner Entgeltgruppe entspricht. Besoldet wird er nach Gruppe E 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (bis zu 4608 Euro). Klaus Lange selbst will sich nicht äußern.