Torsten Thormählen hat Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Norderstedt eingelegt.

Henstedt-Ulzburg. Das bestätigte eine Sprecherin der Anwaltskanzlei, die den suspendierten Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg vertritt.

Das Amtsgericht hatte zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10.000 Euro angeordnet, weil Thormählen in 47 Fällen für seine Einnahmen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben soll. Außerdem wurde ihm zweifacher Betrug vorgeworfen. Das Gericht geht davon aus, dass Thormählen seine Nebentätigkeit verschwiegen hat. Der Einspruch hat zur Folge, dass es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt. Derselbe Richter, der den Strafbefehl angeordnet hat, wird den Prozess leiten. Der Strafbefehl dient quasi als Anklageschrift, die vor Gericht bis auf die verhängten Strafen verlesen wird.

Außerdem muss sich Thormählen wegen Steuerhinterziehung verantworten. Für dieses Verfahren sind die Finanzbehörden zuständig.

Thormählen ist wegen der Vorwürfe suspendiert. Gegen ihn wurde von der Gemeindevertretung ein Abwahlverfahren eingeleitet.