Angeklagte bestreiten Beteiligung an dem Diebstahl vor Gericht

Norderstedt. Gelegenheit macht Diebe - nach diesem Motto handelten Ersin K., 20, und Nashim J., 18, aus Kaltenkirchen, als sie gemeinsam mit zwei anderen Bekannten einen Tag vor Heiligabend im vergangenen Jahr dem betrunkenen Marvin D., 18, sein Handy stahlen. Die beiden Männer sollen das 750 Euro teure Handy dann für 450 Euro verkauft haben, heißt es in der staatsanwaltlichen Anklage.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt bestreiten die beiden Angeklagten ihre Beteiligung an dem Diebstahl. Nach ihrer Darstellung war der Dieb einer der beiden anderen jungen Männer, der an jenem Abend kurz vor Weihnachten mit im Auto saß.

Sie hätten den stark angetrunkenen Marvin D. aus dem Auto zu dessen Wohnung tragen müssen. Der Bekannte, dem getrennt der Prozess gemacht wird, habe dann die Idee gehabt, das Handy des Betrunkenen an sich zu nehmen. Ersin K. gibt zu, am nächsten Tag dabei gewesen zu sein, als der Handydieb seine Beute an den Besitzer eines Dönerladens verkauft habe. Er schäme sich dafür, den Mund gehalten und den Verkauf des Handys nicht verhindert zu haben. Sowohl er als auch der Angeklagte Nashim J. kassierten einen Anteil von 150 Euro aus dem Verkauf des Handys als Schweigegeld.

Ersin K. bekam später Gewissensbisse und kaufte dem Dönermann das Handy wieder ab, wie er erzählt. Der Bestohlene erhielt sein Handy zurück, beide Angeklagten entschuldigten sich bei Marvin D., mit dem sie nach wie vor befreundet sind.

Alle Beteiligten kennen sich von Kindesbeinen an, aber das Opfer Marvin D. erklärt, er habe die Entschuldigungen zwar angenommen, vertraue den Angeklagten jetzt aber nicht mehr.

Da die Sache zivilrechtlich bereinigt ist, stellt Richterin Dörte Barbitz das Verfahren ein. Dennoch sollen die beiden jungen Männer spüren, dass ihr Verhalten nicht in Ordnung war. Ersin K., der als Geschäftsführer - ausgerechnet eines Handyladens - tätig ist, muss 200 Euro an die Suchtberatungsstelle in Kaltenkirchen zahlen. Nashim J., der noch zur Schule geht, wird zur Ableistung von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert.