Jutta Hartwieg lässt das Disziplinarverfahren bis zum Hauptverfahren ruhen

Henstedt-Ulzburg . Für die Landrätin des Kreises Segeberg ergeben sich im "Fall Thormählen" keine neuen Sachverhalte und Erkenntnisse, die sich auf das Disziplinarverfahren beziehen könnten. Das wurde am Freitag in einer Presseerklärung des Kreises Segeberg mitgeteilt. Das Amtsgericht Norderstedt hat, wie berichtet, gegen Henstedt-Ulzburgs suspendierten Bürgermeister einen Strafbefehl wegen Betruges in zwei Fällen und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 47 Fällen erlassen. Der Strafbefehl sieht eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung vor. Thormählen will Einspruch einlegen.

"Solange dieses vorgreifliche Strafverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, ruht auch das hier eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Herrn Thormählen", heißt es in der Presserklärung des Kreises. "Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, dessen Ausgang abzuwarten ist."

Landrätin Jutta Hartwieg hat zwar Verständnis für das große öffentliche Interesse in dieser Angelegenheit, sie stellt jedoch klar, dass sie bis zum rechtskräftigen Abschluss "keine Kommentare oder inhaltliche Mutmaßungen, Bewertungen oder sonstige inhaltliche Statements" abgegeben werde. Die Landrätin wahrt mit dieser Aussage die behördliche Neutralitätspflicht. Sie verweist außerdem ganz grundsätzlich auf die Unschuldsvermutung und auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des suspendierten Bürgermeisters Torsten Thormählen.

Alle Henstedt-Ulzburger, die sich für den Fall interessieren und am Tage der Bundestagswahl (22. September) ihr Votum für oder gegen die Abwahl des Bürgermeister abgeben wollen, haben nach den Sommerferien Gelegenheit, sich ausgiebig zu informieren: Am Mittwoch, 14. August, findet zu diesem Thema eine Einwohnerversammlung im Bürgerhaus der Gemeinde statt (Beginn 19 Uhr). Dann wird auch über den Ablauf und die Folgen eines Abwahlverfahrens informiert.