Anfang Dezember 2011 beauftragte Birthe H., 33, aus Kirchbarkau (Kreis Plön) einen Anwalt einer Segeberger Kanzlei mit ihrer Verteidigung in einer Strafsache. Die anfallenden Gebühren in Höhe von 386 Euro blieb sie jedoch schuldig.

Bad Segeberg . Da ihre Mandantin, wie sich später herausstellte, im Juli desselben Jahres eine eidesstattliche Versicherung, also einen Offenbarungseid, abgelegt hatte, somit also pleite war, erstattete die Kanzlei Anzeige wegen Betruges. Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten der jungen Frau ebenso: Laut Anklage sei davon auszugehen, dass die Angeklagte von vornherein geplant habe, die Anwaltsgebühren nicht zu bezahlen.

Die Mutter dreier Kinder erscheint vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg mit einem Verteidiger einer anderen Kanzlei. Sie hält den Betrugsvorwurf für unberechtigt. Wegen einer angeblich von ihr begangenen Fahrerflucht habe sie damals, Ende 2011, eine Vorladung von der Polizei erhalten, erzählt die Angeklagte. Der Beamte habe ihr geraten, zu den Vorwürfen zu schweigen und sich einen Anwalt zu suchen.

Der eingeschaltete Anwalt habe ihr versprochen, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, so die junge Frau. In der Folgezeit habe sie jedoch nichts mehr von der Kanzlei gehört. Stattdessen habe sie die in ihren Augen völlig überhöhte Rechnung erhalten.

Richterin Sabine Roggendorf liegt dagegen ein Schreiben der Kanzlei vor, in dem der beauftragte Verteidiger mitteilt, er habe jetzt die Ermittlungsakte, werde aber in die nähere Prüfung des Falles erst einsteigen, wenn die Mandantin den Vorschuss von 386 Euro zahle. Sie sei massiv unter Druck gesetzt worden wegen der Zahlung, empört sich die Angeklagte, die im Februar 2012 dann auch 50 Euro zahlte. Später wurden vom Schuldenberater der Angeklagten weitere 30 Euro überwiesen; die beauftragte Kanzlei verzichtete dann auf die Restzahlung.

Richterin Sabine Roggendorf schlägt der zurzeit als Reinigungskraft arbeitenden Angeklagten vor, das Verfahren einzustellen, aber diese möchte einen Freispruch. Nach einigem guten Zureden des Verteidigers und der Versicherung der Richterin, dass eine Einstellung kein Schuldeingeständnis sei, ist die Angeklagte schließlich einverstanden. So erfolgt eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld. Worüber sich die Angeklagte besonders freut: Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Anwaltsgebühren trägt die Landeskasse.