Ehepaar aus Kattendorf wegen Tierquälerei vor dem Segeberger Amtsgericht

Kattendorf. Es war ein grauenhafter Anblick, der sich Amtstierärztin Maike Pioch im April des vergangenen Jahres auf dem Hof des Ehepaares H. in Kattendorf bot. Im Prozess vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg, wo sich Herbert H., 54, und seine Frau Olga H., 49, wegen Tierquälerei verantworten müssen, berichtet die Veterinärin von jenem Gründonnerstag, als sie aufgrund eines anonymen Hinweises zur Kontrolle auf den Rinderhof geschickt wurde. Ein Anrufer hatte beim Amt Kisdorf von zwei toten Rindern gesprochen, die im Stall des Ehepaares H. liegen sollten.

Einige der gefundenen toten Rinder waren bereits skelettiert

Doch in Wirklichkeit war alles noch viel schlimmer: In dem dunklen Stall in Kattendorf wurden insgesamt sechs tote, teilweise bereits skelettierte Tiere zwischen 17 noch lebenden, stark abgemagerten Rindern gefunden. Die Tiere hatten weder Futter noch Wasser und standen ungefähr 30 Zentimeter hoch im Dreck. Beim Heraustragen der Kadaver kam bei Tageslicht ein weiteres grausiges Detail zum Vorschein: Einer Kuh hing ein totes Kalb halb aus dem Leib - sie war beim Kalben qualvoll verendet. Die überlebenden Tiere wurden anderenorts aufgepäppelt, aber für zwei weitere Rinder kam dennoch jede Hilfe zu spät.

Im Prozess behauptet die Angeklagte Olga H., nichts von den schrecklichen Zuständen in dem Rinderstall gewusst zu haben. Nach einem vom Amtsgericht Bad Segeberg im Jahre 2006 wegen ähnlicher Vorkommnisse gegen ihren Ehemann ausgesprochenen Rinderhaltungsverbot hatte sich das Paar ein Jahr später auf Wunsch des Mannes wieder Kühe angeschafft. Aus Liebe zu ihrem Mann, der auf dem Hof in Kattendorf inmitten von Tieren aufwuchs, hatte sich die Agraringenieurin einverstanden erklärt und sich als Tierhalterin eintragen lassen.

Einige Zeit sei alles gut gegangen, aber Ende 2011 habe sie sich verstärkt um ihre demente Schwiegermutter kümmern müssen, die sich einen komplizierten Beinbruch zugezogen hatte. Dazu kamen der Haushalt und die beiden Söhne. Es sei ihr alles zu viel geworden, und das habe sie ihrem Mann auch gesagt, betont die Angeklagte. Seit Dezember sei sie nicht mehr im Stall gewesen, sei aber davon ausgegangen, dass sich ihr Mann um die Rinder kümmere, fügt die 49-Jährige hinzu.

Der Angeklagte Herbert H. lässt eine Erklärung seines Verteidigers verlesen, nach der er seit Ende des Jahres 2011 an Depressionen leide und sich nach einem Selbstmordversuch bis heute in psychiatrischer Behandlung befinde. Er habe einfach alles verdrängt und sei nach eigener Einschätzung vor der grausigen Entdeckung einige Wochen nicht mehr im Stall gewesen.

Der Angeklagte wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Auch Herbert H. ist als ausgebildeter Landwirt vom Fach und hätte, wie es Richterin Sabine Roggendorf nennt, irgendwann, als ihm alles über den Kopf wuchs, Hilfe holen oder die Tiere verkaufen müssen. Wegen seiner Erkrankung hält die Richterin bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit allerdings für gegeben. Dennoch verurteilt sie ihn wegen seiner Vorstrafe aus dem Jahre 2006 zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Bewährung während Olga H. mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen davonkommt.

Die Richterin verhängt außerdem ein auf fünf Jahre befristetes Verbot der Rinderhaltung und -betreuung. Eine kleine Katze dürften sie noch halten, aber "lassen Sie das ansonsten mit der Tierhaltung", gibt die Juristin den Angeklagten abschließend mit auf den Weg.