38-jähriger Hamburger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Norderstedt. Eigentlich kam Hans-Peter R., 38, im Oktober des vergangenen Jahres aus Hamburg nach Norderstedt, um Drogen zu kaufen - doch das Treffen mit dem Dealer kam nicht zustande. Vor dem Amtsgericht in Norderstedt spricht der wegen zweifachen versuchten Wohnungseinbruchs Angeklagte von dem damaligen Entzugsdruck, der ihn dann dazu trieb, in ein nach seinem Eindruck leer stehendes Haus am Binsenweg einzubrechen, in der Hoffnung, dort Geld zu finden.

Der Angeklagte benutzte die Eisenstange einer Rosenkugel, um ein Fenster einzuschlagen. Dabei verletzte sich der Einbrecher und ließ wegen seiner stark blutenden Hand von seinem Vorhaben ab. R. fürchtete nach eigenen Worten, "verräterische Spuren" am Tatort zu hinterlassen. Was der Angeklagte nicht wusste: Er wurde am Tatort auf der Terrasse fotografiert. Richterin Katrin Thron ist von der Qualität der Bilder, die eine Überwachungskamera aufnahm, beeindruckt - der Angeklagte ist einwandfrei zu erkennen.

Kaum eine Stunde nach dem missglückten Einbruchsversuch trat der Angeklagte dann am Sandweg eine Haustür ein. Er flüchtete aber ohne Beute, weil ihn der Hauseigentümer überraschte, wie es in der Anklageschrift heißt. Der Angeklagte und der als Zeuge geladene Hauseigentümer korrigieren diese Darstellung jedoch: Eine Begegnung zwischen den beiden Männern habe es nicht gegeben.

Hauseigentümer Manfred G., 53, berichtet, dass er den Einbrecher, den er für einen Vertreter hielt, kommen sah. Er habe allerdings keine Lust gehabt, die Tür zu öffnen. Wenig später hörte er dann einen lauten Knall, zeitgleich zersplitterte die äußere Haustür. Der Täter habe sich dann allerdings einer zweiten, wesentlich massiveren Haustür gegenüber gesehen - und sei geflüchtet.

Der Angeklagte gibt an, seit seinem 22. Lebensjahr Drogen zu konsumieren

Der Angeklagte, der aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt wird, erinnert sich wegen zahlloser Pillen, die er nach eigenen Angaben vor den Taten eingeworfen hatte, nur schemenhaft an die beiden Einbruchsversuche. Seit er 22 Jahre alt ist nimmt er Drogen. Eine Ausbildung hat er nie abgeschlossen. Immer wieder landete er in den vergangenen Jahren zumeist wegen Diebstahlstaten hinter Gittern.

Richterin Katrin Thron verurteilt ihn zu fünf Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Berücksichtigt habe sie das Geständnis des Angeklagten, die Tatsache, dass er nichts erbeutete und den zur Tatzeit bestehenden Drogenentzug, erklärt die Juristin.