Erst der Polizeihund konnte den Angeklagten stoppen, der nun eine Geldstrafe zahlen muss

Norderstedt . "Mit dem Trinken ist ab heute Schluss", verkündet Mark D. aus Kaltenkirchen vollmundig im Gerichtssaal des Norderstedter Amtsgerichts. In der Tat brachte dem 39-Jährigen die Trinkerei neben seinem zeitweise regelmäßigen Drogenkonsum und seiner schwierigen Beziehung zu seiner Lebensgefährtin nichts als Ärger mit Polizei und Justiz ein. Immer wieder musste die Polizei in den vergangenen Jahren zum Großen Karl, dem Hochhaus am Flottmoorring in Kaltenkirchen, ausrücken, weil in der Wohnung des Paares die Fetzen flogen.

Dieses Mal lautet die Anklage gegen D. auf Nötigung und auf Widerstand gegen die Polizei. Im August des vergangenen Jahres war die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin zwar beendet. Als jedoch die Ex-Freundin ihre letzten Sachen aus der Wohnung holen wollte, verwehrte ihr Mark D. den Zutritt und bedrohte die Frau mit einer Wasserwaage.

Nadja L., die zum Gerichtstermin als Zeugin geladen war, aber nicht erschienen ist, holte die Polizei zu Hilfe. Auch den Beamten bedrohte der Angeklagte mit der Wasserwaage, kniete sich dann aber wie befohlen auf den Boden, als ein Ordnungshüter seine Dienstwaffe zog. Fesseln lassen wollte sich der Kaltenkirchener aber nicht. Er schlug um sich, was den Diensthund auf den Plan rief, der den Widerstand des stark alkoholisierten Mannes mit einem Biss in die Schulter endgültig brach.

"Ich öffnete die Wohnungstür und hatte sofort die Knarre am Kopf", behauptet der Angeklagte vor Gericht. Doch Richterin Katrin Thron hält die Aussage des Polizisten für glaubwürdiger. Der Angeklagte räumt dann auch mögliche Gedächtnislücken ein, was bei gemessenen 2,8 Promille Blutalkohol nicht erstaunlich ist.

Nach seiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und einigen Jahren geregelter Arbeit rutschte der Angeklagte in einen Sumpf aus Drogen und Alkohol ab. So häufte er einige Vorstrafen, zumeist Diebstähle und Betäubungsmitteldelikte, an. Seit Jahren lebe er von Hartz IV und vom Flaschensammeln, berichtet D. Froh ist er; dass er einige Stunden als Hausmeister jobben kann, denn Arbeit habe ihm gefehlt.

Obwohl der Angeklagte zugibt, diese Gerichtsverhandlung nur in nicht ganz nüchternem Zustand zu ertragen, soll jetzt mit dem Trinken und den Straftaten Schluss sein. Die Richterin ebnet ihm dafür den Weg und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 320 Euro, die er auf Antrag auch abarbeiten kann.