Junge Mutter musste sich jetzt vor Gericht verantworten und bekam ein mildes Urteil

Norderstedt. Immer wieder setzte sich Astrid S., 26, aus Norderstedt hinters Steuer, obwohl sie noch nie einen Führerschein besessen hat. Im Mai, August und Oktober 2012 wurde die junge Mutter erwischt und musste sich nun vor Gericht in Norderstedt wegen dreimaligen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Den Vorwurf vom Mai gibt die Angeklagte zu. Sie habe in Bilsen an einem Flohmarkt teilnehmen und damit ihrer Mutter finanziell helfen wollen, erzählt die junge Frau. Nachdem ihr Vater gestorben sei, habe ihre kranke Mutter umziehen müssen und sei knapp bei Kasse gewesen. Aus diesem Grund habe sie sich in den frühen Morgenstunden des Himmelfahrtstages mit dem Auto der Mutter auf den Weg von Norderstedt nach Bilsen gemacht.

Ihr unbefugtes Fahren im Oktober begründet die Angeklagte damit, dass sie ihre vierjährige Tochter vom Kindergarten habe abholen müssen. Von einer Autofahrt im August wisse sie aber nichts.

Besser informiert scheint die Zeugin Sandra C., 36, zu sein, die nach eigenen Worten einst mit der Angeklagten befreundet war. Die Freundschaft zerbrach, als ihr Freund ihr gestand, dass er mit der Angeklagten ein Verhältnis gehabt habe. Sandra C. berichtet von einem Abend im August letzten Jahres, an dem die Angeklagte mit einem Wagen zur Tankstelle gefahren sei, um Hülsen zum Zigarettendrehen zu holen. Selbst gesehen hat sie die Autofahrt jedoch nicht.

Richterin Katrin Thron empfiehlt der Angeklagten, aus der Nachbarschaft der ehemaligen Freundin wegzuziehen. Hinsichtlich der Autofahrt im August, für die es keine Augenzeugen gibt, stellt die Juristin das Verfahren ein. Ansonsten verurteilt sie die junge Frau zu einer milden Geldstrafe von 300 Euro und sieht von einer Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis ab.

Das Arbeitsamt hat nämlich in Aussicht gestellt, der als Altenpflegerin tätigen Angeklagten den Führerschein zu bezahlen. Diese Möglichkeit solle der Norderstedterin angesichts ihrer schwierigen familiären Situation nicht verbaut werden, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Unter Tränen bedankt sich die Angeklagte.