22-Jähriger Norderstedter wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht

Norderstedt. Die beiden Norderstedter Polizisten wurden in den frühen Morgenstunden zu einem Einsatz gerufen, weil nach Augenzeugenberichten ein junger Mann an der Rathausallee und an der Ulzburger Straße Verkehrsschilder umgekippt hatte und Teile einer Baustellenabsperrung auf die Fahrbahn warf. Angeklagt wurde Florian S., 22, jedoch nicht wegen Straßenverkehrsgefährdung, sondern wegen seines wenig kooperativen Verhaltens den Polizisten gegenüber.

Zunächst sei der junge Mann stiften gegangen, sodass sie ihn zu Fuß verfolgten mussten, sagen die Beamten vor dem Amtsgericht aus. Als sie den jungen Mann aufforderten, sich auszuweisen, habe sich Florian S. geweigert, stattdessen um sich geschlagen und einen der Polizisten an der Hand verletzt. Dieses Verhalten brachte dem 22-Jährigen eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt ein.

Der Angeklagte erzählt, dass er auf dem Nachhauseweg gewesen sei, nachdem er zuvor in einer Disco Streit "mit jemanden" gehabt hatte. Als er nun plötzlich von hinten angefasst wurde, habe er gedacht, es sei der Widersacher aus der Disco. Im Übrigen habe er sich die ganze Zeit auf einem Sandweg an den Bahngleisen und nicht auf der Hauptstraße befunden.

Doch die beiden Polizisten bleiben dabei: Der Angeklagte sei geflüchtet und entsprechend außer Atem gewesen, als sie ihn gestellt hatten. Nach der Weigerung sich auszuweisen, hätten sie versucht, den Angeklagten zum Streifenwagen zu bringen. Da sich der junge Mann heftig wehrte, mussten sie ihm schließlich Handschellen anlegen.

Amtsrichter Jan Buchert lässt den Angeklagten, der sich nach einer abgebrochenen Stahlbetonbauerlehre mit Gelegenheitsjobs über Wasser hält, mit einer Verwarnung davonkommen. Eine Geldstrafe von 320 Euro wird zur Bewährung ausgesetzt und ist nur im Falle einer erneuten Straffälligkeit zu zahlen. Dem Polizisten, der sich bei der Tat verletzte, muss er 150 Euro Schmerzensgeld zahlen.