Norderstedter bringt seinen Zwillingsbruder wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Norderstedt. "Die beiden sind wie Hund und Katze", so beschreibt die Freundin von Ingo K., 33, aus Norderstedt, Renate S., 65, das Verhältnis ihres Freundes zu seinem Zwillingsbruder Heiko K. Die Brüder leben in Norderstedt unter einem Dach im elterlichen Haus, gehen sich jetzt aber aus dem Weg, denn Ingo K. brachte seinen Bruder Heiko wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung vor Gericht.

Es sind gleich zwei Anklagen, die Ingo K. seinem Bruder einbrockte, da er dessen extrem aggressives Verhalten in alkoholisiertem Zustand nicht mehr ertragen konnte.

Der erste Vorfall, um den sich die Anklage vor dem Norderstedter Amtsgericht dreht, ereignete sich im Februar 2012: Der Angeklagte erschien mit einer Flasche Weinbrand am späten Abend in der Wohnung der Freundin Renate S. Man trank gemeinsam, aber irgendwann, als die Wohnungsinhaberin schon versuchte zu schlafen, kam es zum Streit zwischen den Brüdern. Ingo K. setzte seinen Bruder vor die Tür des Mietshauses, woraufhin dieser aus Wut sein Fahrrad in die gläserne Eingangstür rammte. Die 226 Euro für die kaputte Scheibe wollte der Angeklagte, der sich nach eigenen Angaben nicht mehr an den Vorfall erinnert, eigentlich längst ersetzen, tat es aber bisher nicht, wie er im Gerichtssaal kleinlaut zugibt.

Endgültig das Maß voll war für Ingo K., als sein Bruder ihm im August 2012 im Streit ein Vierkantholz ins Gesicht schlug. Den zweiten Schlag habe er noch abwehren können, erzählt K., der sich anschließend mit blutendem Gesicht in seinem Zimmer verbarrikadierte und Polizei und Krankenwagen rief. Der Angeklagte kann sich nur an den Streit erinnern, nicht an den Schlag. Er habe sich entschuldigt, trinke jetzt kaum noch Alkohol und habe einen Strich unter dieses Kapitel gezogen.

Zeugin Renate S. berichtet hingegen von einem weiteren Vorfall in ihrer Wohnung im April dieses Jahres, wo der Angeklagte, ebenfalls stark alkoholisiert, einen Schrank umgeworfen habe. Wegen der Sache mit der Haustür wurde ihr die Wohnung gekündigt.

Der Angeklagte ist seit drei Jahren arbeitslos, nachdem er seine Ausbildung als Tankwart nicht schaffte. Er beteuert, erkannt zu haben, dass der Alkohol keine Lösung sei. Es nerve ihn auch, dass er von Hartz IV lebe, weshalb er Kurse beim Arbeitsamt mitmache und 1-Euro-Jobs annehme, außerdem eine feste Arbeit suche.

Zwei Eintragungen wegen Trunkenheit am Steuer und Diebstahls finden sich im Vorstrafenregister. Doch der Norderstedter hat Glück, denn sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter glauben ihm, dass er sich ändern will. So erhält der Angeklagte die Chance, sich zu bewähren: Fünf Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe verhängt Richter Jan Buchert mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Der Richter rät dem Angeklagten dringend, seinen Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen, da sonst weitere Straftaten zu erwarten seien.