Eine Krankenschwester musste sich für den Tod eine schwerstbehinderten Bewohnerin der Settemeyer-Stiftung vor Gericht verantworten. Die Frau starb nach einem Bad in ca 53 Grad heißem Wasser.

Norderstedt. Die Frau habe gelacht, sagte Katrin L., 40, gelernte Krankenschwester. Cornelia M., 55, habe sich auf das Bad gefreut. Und auch als Katrin L. die schwerstbehinderte Bewohnerin der Behindertenheimat der Rosa-Settemeyer-Stiftung in Norderstedt mit einem Lift in das laut einem rechtsmedizinischen Gutachter etwa 52 oder 53 Grad heiße Wasser der Badewanne gehoben hatte, da habe Cornelia M. immer noch gelacht. Erst als 50 Prozent der Haut der Behinderten zum Teil drittgradig verbrüht waren und sich langsam ablösten, da ging der Krankenschwester auf, dass hier irgendetwas nicht stimmt. "Ich dachte, es wäre eine Allergie. Denn das Wasser hatte ich ja mehrmals vorher mit der Hand auf seine Temperatur geprüft", sagte Katrin L.

Was genau an jenem 5. September 2012 im Bad der Einrichtung für geistig und körperlich behinderte Menschen in Norderstedt geschah, das weiß nur Katrin L. Am Montag stand die Krankenschwester vor Amtsrichter Jan Willem Buchert und musste sich für die fahrlässige Tötung von Cornelia M. verantworten. Die Schwerstbehinderte starb kurze Zeit nach dem Bad an mehrfachem Organversagen in der Unfallklinik Boberg. In der Verhandlung konnte Katrin L. nicht wirklich zur lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts beitragen. "Ich kann mir nicht erklären, wie das alles passieren konnte. Es tut mir unsagbar leid. Es belastet mich heute noch", sagte Katrin L.

Klar war nur, dass es nicht so gewesen sein konnte wie sie es erzählte hatte. "Vielleicht", so urteilte Richter Buchert, "haben sie sich eine eigene Wahrheit konstruiert, mit der es ihnen leichter fällt, die Folgen ihrer Fahrlässigkeit zu verarbeiten." Fassungslosigkeit hatte sich unter den Beobachtern im Gerichtssaal F des Amtsgerichtes in Norderstedt breit gemacht. Wie kann ein zurechnungsfähiger Mensch, noch dazu eine Krankenschwester, einen schwer pflegebedürftigen Menschen in über 50 Grad heißes Wasser legen und nicht bemerken, dass er dabei verbrüht?

Katrin L. litt am 5. September 2012 nicht unter nennenswertem Stress. Zwar war sie mit einem Kollegen von 14 Uhr an alleine zuständig für 17 Menschen auf der Station. Aber die meisten davon waren noch bis 16 Uhr in den Werkstätten zum Arbeiten. Katrin L. hatte genug Zeit, Cornelia M. zu baden.

Die lebte seit 2009 im Heim, war eine schwer geistig behinderte Frau. "Meine Schwester war in ihrer geistigen Entwicklung etwa auf dem Stand eines sechs Monate alten Babys", sagte ihr Bruder Hans-Günther, 53, aus. "Sie konnte nur krabbeln, sie konnte nicht lesen, schreiben oder reden. Sie gab nur Laute von sich. Aber man merkte, wenn ihr was nicht passte oder sie sich freute." Als die Eltern zu alt wurden, um Cornelia zu betreuen, entschieden sich er und seine drei Brüder für die Unterbringung in der Settemeyer-Stiftung.

Katrin L. entschuldigte sich im Gerichtssaal ein weiteres Mal bei Hans-Günther M. Sie beteuerte, das Wasser mehrfach mit der Hand geprüft zu haben. Dabei trug sie allerdings einen Latex-Handschuh. Doch auch beim Haare oder Beine waschen, als sie mit beiden Unterarmen im Wasser war, habe sie das Wasser als "angemessen" empfunden. Axel Heineman, leitender Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin am UKE, sah darin einen Widerspruch. "Mir fehlt die plausible Erklärung, warum der Angeklagten nicht aufgefallen ist, wie heiß das Wasser ist." Wenn sie mit den Armen in dem Wasser gewesen war, dann hätte sie starke Schmerzen spüren, ja sogar selbst eine Rötung der Haut davon tragen müssen.

So stand am Ende der Tatvorwurf im Raum, Katrin L. habe Cornelia M. grob fahrlässig, ohne das Wasser wirklich ausreichend geprüft zu haben, in die Badewanne gesetzt und damit den Tod der 55-jährigen Behinderten verschuldet. Der Verteidiger der 40 Jahre alten Krankenschwester plädierte trotzdem dafür, das Verfahren gegen die Zahlung einer Spende an die Norderstedter Lebenshilfe einzustellen. Schließlich habe Cornelia M. nicht reden und so Bescheid geben können, dass das Wasser zu heiß ist. Eine Teilschuld sah er beim Arbeitgeber, der es versäumt habe, verbindliche Baderegeln vorzugeben oder Badethermometer vorzuschreiben. "Außerdem: Warum läuft da eigentlich so brühheißes Wasser aus dem Wasserhahn?" Eine Argumentation, die Verwunderung im Saal auslöste.

Richter Buchert hingegen schloss sich in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwältin an. Die hatte neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, da sie im Vorgehen der Krankenschwester ein hohes Maß an Pflichtwidrigkeit sah, deren Ahndung mit einer Geldstrafe nicht erledigt sein könne. "Cornelia M. war wie ein schutzbedürftiges Baby und sie haben nicht gut genug auf sie aufgepasst. Damit müssen sie nun selbst fertig werden", sagte Richter Buchert in der Urteilsbegründung zu Katrin L. Die wurde von der Settemeyer-Stiftung fristlos gekündigt. Nach einem Arbeitsrechtsprozess und Monaten der Arbeitslosigkeit arbeitet die Krankenschwester seit Mai 2013 wieder in einem Altenheim.