Mit Rücksicht auf die berufliche Zukunft wird Verfahren gegen 30-Jährigen eingestellt

Norderstedt. Im November des vergangenen Jahres soll Markus R., 30, laut Anklage einem anderen jungen Mann in Norderstedt seine Faust ins Gesicht gerammt haben. Durch diese Tat, an die er sich nach eigenen Angaben wegen seines hohen Alkoholpegels kaum erinnern kann, hat der Norderstedter sich keinen Gefallen getan, denn seine berufliche Karriere steht nun auf dem Spiel.

Auf einer Geburtstagsfeier soll der 30-Jährige eine Frau belästigt haben. Vor dem Amtsgericht in Norderstedt berichtet die Zeugin Janina S., 25, davon, dass der Angeklagte ihr mehrmals über den Bauch gestrichen und auf die Aufforderung, das zu unterlassen, nicht reagiert habe. Schließlich habe sie dem Angeklagten eine Ohrfeige verpasst und mit ihrem Freund die Party verlassen.

Doch der Angeklagte kam hinterher, und als das Paar draußen auf ein Taxi wartete, forderte der Angeklagte den Freund von Janina S., Michael K., 29, auf, die Sache unter Männern zu klären. Daraufhin schlug er Michael K. mit der Faust ins Gesicht, sodass sich dieser mit einer blutenden Stirnwunde auf den Nachhauseweg begeben musste. Die Entschuldigung des Angeklagten quittiert Michael K., der als Zeuge geladen ist, im Gerichtssaal mit einem Achselzucken.

Für den Angeklagten hat diese Tat schwerwiegende Folgen, weil er im März des vergangenen Jahres bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt worden war. Nach acht Jahren bei der Bundeswehr und einer Weiterbildung zum Luftfahrtmechaniker hat er nun die Chance auf eine Anstellung in Donauwörth. Sein Führungszeugnis wäre jedoch bei einer erneuten Verurteilung nicht mehr "sauber" und die Einstellung gefährdet, wie der Angeklagte auf Nachfragen des Staatsanwaltes erläutert.

Der Angeklagte komme ihm nicht wie ein Krimineller vor, so der Staatsanwalt, der mit Rücksicht auf die weitere berufliche Laufbahn des Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens mit Auflagen vorschlägt. Richter Jan Buchert lässt sich überzeugen: Er stellt das Verfahren mit der Auflage ein, dass der Angeklagte eine Geldbuße von 500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlt. Vom Richter bekommt er noch den kostenlos Ratschlag mit auf den Weg, in Zukunft weniger Alkohol zu trinken.