Wegen fahrlässiger Tötung hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Krankenschwester erhoben. Sie muss sich am Montag, 24. Juni, wegen des Todes einer Patientin vor dem Amtsgericht Norderstedt verantworten. Die 40-Jährige soll am 5. September in einem Pflegeheim in Norderstedt eine schwerstbehinderte und bewegungsunfähige Frau mit einem mobilen Lift in eine Badewanne gehoben haben, die sie zuvor selbst gefüllt hatte. "Infolge Unachtsamkeit der Angeklagten soll das Badewasser eine Temperatur von über 50 Grad aufgewiesen haben", teilte die Staatsanwaltschaft mit. "Die Geschädigte erlitt durch die Verbrennungen einen schweren Schock und Multiorganversagen." Die Patientin starb. Der Prozess beginnt um 12 Uhr in Saal F.