Junge Frau steht vor Gericht, weil sie dem Tier mit bloßen Händen den Kopf abgerissen haben soll

Kreis Segeberg. Krach und Streit war bei dem Ehepaar R. aus Groß Kummerfeld an der Tagesordnung, aber an einem Tag im Juni des vergangenen Jahres ging Beata R, 32, nach Meinung ihres Mannes Gerhard R., 70, zu weit: Mit bloßen Händen riss sie einem seiner geliebten Jungkraniche den Kopf ab, sodass das Tier verblutete.

Nun gibt es ein Wiedersehen des inzwischen getrennt lebenden Ehepaares vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg, vor dem sich die attraktive Polin, die in Netzstrumpfhose und Minirock erscheint, wegen Tierquälerei verantworten muss.

Laut Anklage soll sie bei ihrer grausamen Tat "merklich alkoholisiert" gewesen sein. Auch von einer psychischen Erkrankung ist die Rede.

Dass sie an dem fraglichen Abend reichlich Rotwein getrunken hat, gibt die Angeklagte zu, dann habe sie aber geschlafen. Den Vogel werde ihr Mann selbst umgebracht haben, um sie in Schwierigkeiten zu bringen, mutmaßt die Angeklagte, die nach eigenen Angaben keine Ausbildung machte und noch nie in ihrem Leben gearbeitet hat. Psychische Probleme habe sie nicht, erklärt die junge Frau energisch, wie die Richterin denn darauf komme.

Richterin Sabine Roggendorf verweist auf ein Gutachten aus Rickling, nach dem die Angeklagte nach der Geburt ihres zweiten Kindes im Jahr 2009 an einer postnatalen Störung gelitten habe und an Schizophrenie.

Die Angeklagte ereifert sich, nicht sie sei eine Tierquälerin, sondern ihr Mann, der Füchse mit Fallen fange und Katzen umbringe.

Gerhard R., der einen ruhigen und freundlichen Eindruck macht, berichtet davon, dass seine Frau schon zweimal wegen ihrer psychischen Erkrankung in Rickling in Behandlung gewesen sei. Sie habe dann die verschriebenen Tabletten einfach abgesetzt und sei aggressiv geworden. Häufig habe sie Möbel zerkratzt und Dinge zerstört. Der Streit habe sich am Tatabend darum gedreht, dass seine Frau die Musik so laut aufgedreht habe, obwohl das Kind habe schlafen sollen. Mehrmals habe er die Anlage leiser gedreht - bis die Angeklagte ausgerastet sei und den von ihm täglich per Hand gefütterten Jungvogel getötet habe.

Dazu passt die Schilderung des herbeigerufenen Polizisten, der am Tatabend neben dem toten Vogel auch zerbrochenes Geschirr auf dem Fußboden der Küche vorfand.

Die Richterin erklärt der Angeklagten, dass sie an ihrer Schuld, was den Tod des Vogels angeht, keine Zweifel habe. Sie hält aber die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens zur Klärung ihrer Schuldfähigkeit für erforderlich. Der Prozess wird daher bis auf Weiteres ausgesetzt.

"Komme ich ins Gefängnis?", fragt die Angeklagte ängstlich. Die Richterin beruhigt sie, so weit werde es nicht kommen. "Fährst du mich nach Hause?", bittet die Frau, die jetzt in Neumünster wohnt, dann ihren Noch-Ehemann, der freundlich bejaht.