Es war einen Tag vor Heilig Abend im vergangenen Jahr, als der 24 Jahre alte Jan H. aus Kisdorf bei Eisglätte gefährlich nah am Fahrbahnrand durch Kaltenkirchen wankte.

Norderstedt . Eine Autofahrerin rief schließlich die Polizei. Als die Beamten vor Ort die Sache aufnahmen, verhöhnte der stark alkoholisierte Mann die beiden Beamten mit den Worten: "Guck mal, der eine kann schreiben und der andere lesen". Außerdem bezeichnete der Kisdorfer einen der Ordnungshüter als "Knecht Ruprecht". Diese Äußerungen brachte ihm eine Anzeige wegen Beleidigung ein, der nun eine Gerichtsverhandlung folgte.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt streitet der Angeklagte die Beleidigungen nicht ab. Er sei gleich nach Weihnachten auf das Polizeirevier gegangen und habe sich mit einem Handschlag entschuldigt, erzählt der Maschinenführer vor Gericht. Den in jener Nacht gemessenen Blutalkoholwert in Höhe von 2,11 Promille kommentiert Richterin Katrin Thron mit den Worten: "Sie müssen ganz schön im Trinken trainiert sein - und das meine ich nicht positiv."

Am Wochenende feiere er gerne, sagt der Angeklagte, der bereits 2009 und 2011 in ähnlicher Form mit Polizisten aneinandergeriet und sie beleidigte und auch bedrohte. Mit Polizisten scheine er es "nicht so zu haben", meint der Staatsanwalt, der den angeklagten Jan H. nüchtern als durchaus "netten Kerl" einstuft. Aber enthemmt vom Alkohol flippe er wohl aus. Es müsse deshalb jetzt eine fühlbare Geldstrafe verhängt werden, argumentiert der Staatsanwalt.

Und so kommt es auch: Das Urteil lautet auf 1050 Euro Geldstrafe; außerdem muss der Angeklagte die Prozesskosten übernehmen. Kostenlos bekommt er darüber hinaus den guten Rat mit auf den Weg, sich um sein Alkoholproblem zu kümmern.